Strategie zur Tarifwahl
(Dieser Artikel wurde 5732 mal gelesen - Artikel erstellt von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung)Schritt 1: Der erste Schritt ist, sich über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung einzulesen. Das machen Sie ja gerade.
Schritt 2: Beratersuche Der nächste Schritt ist dann schon einer der schwersten. Die Suche nach einem Berater, der sich mit Berufsunfähigkeitsversicherungen auch auskennt. Glücklich, wer hier jemanden hat, den er kennt und dem er vertrauen kann. Leider geht es vielen in Deutschland anders.
Überall wird einem erklärt, wie wichtig es ist, beim Abschluss einer Versicherung die Tarife mehrerer Anbieter zu vergleichen. Dies ist für einen Laien aber nicht machbar!
Es bedarf daher eines Beraters, der einem
- erst einmal sagen kann, was man eigentlich alles braucht bzw. was man nicht braucht,
- sagen kann, welche Gesellschaften das was ich brauche in genau dieser Form anbieten,
- sagen kann, welche Gesellschaften er empfehlen kann; ein guter Berater hat seine Erfahrungen und weiß, welche Gesellschaften gute Arbeit leisten bzw. welche er lieber nicht empfehlen möchte, weil z.B. die Antragsbearbeitung schon nicht so recht funktioniert oder ewig lange dauert;
- beim Ausfüllen der Anträge auch hilft. Haben Sie schon einmal einen Antrag für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgefüllt? Ist aufs erste gar nicht so einfach. Entscheidend ist jedoch, dass Sie den Antrag selbst ausfüllen und alle Fragen verstehen. Es darf nicht sein, dass der Berater die Fragen ausfüllt und Ihnen dann den Antrag zum Unterschreiben vorlegt.
Doch wie kann ich einen seriösen Berater finden, bei dem ich sicher sein kann, dass er mir tatsächlich hilft, mich richtig zu versichern? Nachfolgend finden sie 5 Fragen, die Ihnen bei der Auswahl helfen werden. Scheuen Sie sich nicht, bei der Wahl eines Beraters nach den aufgeführten Punkten gezielt zu fragen. Ein guter Berater hat nichts zu verbergen und wird die Fragen daher auch gerne und bereitwillig beantworten.
1. Berufserfahrung und Ausbildung Verlangen Sie von einem guten Berater nicht zwingend einen akademischen Abschluss. Eine solide Ausbildung im Versicherungs- und Bankenbereich ist sollte jedoch als Grundlage vorhanden sein. Denn wichtig ist, dass der Berater weiß, wovon er spricht. Ein KFZ-Mechaniker, der nebenbei noch Versicherungen verkauft, ist daher nicht zu empfehlen. Zu diesem Herren bringen Sie besser ein kaputtes Auto.
2. Berufsbezeichnung: Es werden folgende Berufsbezeichnungen unterschieden:
- Nebenberuflicher Einfirmen-Vertreter
- Hauptberuflicher Einfirmen-Vertreter
- Mehrfachagent
- Versicherungsmakler
- Gerichtlich zugelassener Versicherungsberater
Vorsicht: a – c sind selten gute Berater. Leider sind Sie meist eher Verkäufer der von den Gesellschaften angebotenen Tarifen. (Einfirmen-Vertreter bieten die Produkte einer Versicherungsgesellschaft an, Mehrfachagenten von mehreren, meist 3 oder 4 Gesellschaften.) Die Beratung ist daher nicht unabhängig. Da diese Berater jedoch nur mit wenigen Tarifen arbeiten, kennen sie diese dafür i.d.R. sehr gut. Von nebenberuflichen Vertretern (b.) sollte man sich eher nicht beraten lassen. Leider gibt es davon mehr, als man denkt. Laut GDV-Jahrbuch gab im Jahr 2005 ganze 405000 selbständige Versicherungsvermittler insgesamt. Davon waren 320000 nebenberuflicher Außendienst und 78000 hauptberuflicher Außendienst. Nur 7000 arbeiteten als Makler. (Quelle)
Ein Makler hat den Auftrag, ihnen aus der Fülle der am Markt angebotenen Tarifen, die passenden Produkte auszusuchen. Bezahlt wird der Makler über Provisionen, die er beim Abschluss von der jeweiligen Versicherung erhält. Da der Makler für die Richtigkeit seiner Beratung verantwortlich ist, kann man auch davon ausgehen, dass er diese mit Gewissenhaftigkeit durchführt. Bei einem Makler (und auch beim Versicherungsberater) erhalten Sie neuerdings auch ein Beraterprotokoll, das genau festhält, was alles besprochen wurde.
Ein Versicherungsberater stellt ein Beratungsgespräch in Rechnung. Wenn Sie z.B. eine Beratung bezüglich einer privaten Vollkrankenversicherung wünschen, dann können Sie zu einem Versicherungsberater gehen, das Gespräch kostet dann z.B. 250.- Euro. Mit den erhaltenen Informationen können Sie sich dann versichern.
3. Hat sich der Berater / Makler auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert? Da die einzelnen Versicherungsthemen doch recht komplex sind, spezialisieren sich immer wieder Berater / Makler auf ein spezielles Thema. Wenn man so jemanden an der Hand hat, ist das i.d.R. super. Leider kann einen dieser Spezialist bei weiteren Verträgen nicht weiterhelfen, da diese nicht seinem Themenbereich entsprechen.
4. Ist eine Beratung auch per Telefon möglich oder drängt der Berater darauf, bei Ihnen persönlich vorbeizukommen? Wenn laut Berater eine gute Beratung nur bei Ihnen zu Hause möglich ist, sollten Sie ihm eher misstrauen. Für ein persönliches Gespräch können Sie ja auch in seinem Büro vorbei schauen. Sollten Sie ein Hausbesuche explizit wünschen, spricht natürlich nichts dagegen, wenn jemand vorbei kommt.
5. Welche Betreuung erhalte ich im Schadensfall? Ein guter Berater versteht sich als Dienstleister, der auch im Schadensfall für Sie da ist.
Da es nicht ganz einfach ist, einen Berater des Vertrauens zu finden, kann man natürlich auch noch mehr Fragen stellen. Fragen Sie alles, was Sie gerne wissen möchten!
Schritt 3 - VorüberlegungenStellen Sie den beruflichen Ist- und den Sollzustand klar dar. Auch wenn Sie sich noch nicht nach dem Sollzustand versichern können (z.B. weil zu teuer), kann man unter Umständen durchaus schon einen Tarif finden, der ihnen eine entsprechende Absicherung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfungen ermöglicht. Wichtige Punkte sind:
- Wenn Sie noch kein geregeltes Einkommen besitzen, ist es auch nicht möglich, eine genaue Versorgungslücke zu berechnen. Dennoch sollte die BU-Rente einmal so hoch sein können, dass Sie Ihren Bestrebungen bezüglich des zukünftigen Einkommens entspricht.
- (Angestrebter bzw. ausgeführter) Beruf;
- falls sie beruflich auch im Ausland tätig sind oder sein wollen, achten sie darauf, dass der Schutz zum einen weltweit gilt und ob für sie Kosten im Falle einer BU im Ausland entstehen, z.B. durch Reisen nach Deutschland, weil nur Untersuchungsergebnisse aus Deutschland akzeptiert werden oder für Übersetzungen.
- Falls sie Beamter werden, sollten sie nachfragen, wie es bei einer Dienstunfähigkeit ausschaut. Gut ist es, wenn diese als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
- Sitzen sie bei der Arbeit fast ausschließlich am Schreibtisch? Dann sprechen sie auch das an, ggf. kann aufgrund dessen ein niedrigerer Beitragssatz berechnet werden.
- Arbeiten sie selbständig? Dann achten Sie darauf, wie die Versicherer es im Falle einer BU mit der Umgestaltung des Arbeitsplatzes / der Betriebsstätte halten.
Schritt 4 – Angebote Folgende Angebote sollten sie sich berechnen lassen:
- Lassen Sie sich ein Angebot für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen. Das ist zwar ggf. etwas teurer, sie bleiben dadurch aber in der Zukunft flexibler.
- Lassen sie sich auch ein Angebot für eine lebenslange BU-Rente berechnen,
- Sollten Sie jetzt erst eine kleine BU-Rente vereinbaren, dann achten Sie darauf, dass ein recht hoher Dynamiksatz (am besten größer 5) vereinbart werden kann. Lassen Sie sich den Verlauf berechnen.
- Lassen sie sich die Angebote mit Beitragsverrechnung zeigen, dies ist die zu bevorzugende Form der Überschussbeteiligung
- Gibt es die Möglichkeit einer technisch einjährigen Versicherung. Diese beginnt mit niedrigen Beiträgen und da mit steigendem Alter das Risiko steigt, steigen dann auch die Beiträge an.
- Haben sie eine private Krankenversicherung? Dann lassen sie prüfen, wie es diese bei einer BU mit dem Krankentagegeld hält. Empfehlenswert kann es sein, sich beim gleichen Versicherer auch gegen BU zu versichern. Und zwar dann, wenn der Versicherer anbietet, dass bei Feststellung einer BU das Krankentagegeld eingestellt wird und die vereinbarte BU-Rente gezahlt wird. So ist für Sie sichergestellt, dass Sie immer Geld bekommen, entweder das eine oder das andere. Das ist größtmöglicher Schutz. Haben Sie die beiden Versicherungen bei zwei verschiedenen Gesellschaften, kann es passieren, dass die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, weil sie sagt, das ist ja eine BU, dafür sind wir nicht zuständig und die BU-Versicherung sagt, das ist noch keine BU, dafür ist die Krankenversicherung zuständig. Dann stehen Sie nämlich ganz ohne Leistung da. Zudem verlangen einige Krankenversicherer bereits ausgezahltes Krankentagegeld wieder zurück, wenn sich herausstellt, dass es sich bereits seit einiger Zeit um eine BU handelt. Sollte Ihr Krankenversicherer also anbieten, dass bei Feststellung der BU das Krankentagegeld eingestellt wird und BU-Rente geleistet wird, dann sollten Sie unbedingt auch von dieser Gesellschaft ein Angebot einholen, auch wenn sie ggf. nicht der günstigste Anbieter für Berufsunfähigkeitsversicherungen ist.
- Lassen sie sich nur Angebot von Tarifen berechnen, die einen Prognosezeitraum von 6 Monaten haben und auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Das sind die beiden wichtigsten Punkte. Bei dem Verzicht auf abstrakte Verweisung sollten sie darauf achten, dass auch bei Ausübung einer anderen Tätigkeit bzw. bei einer gewissen Zeit des Ausscheidens aus dem Beruf auf die abstrakte Verweismöglichkeit verzichtet wird. Zudem darf auch im Nachprüfverfahren die abstrakte Verweisung keine Anwendung finden.
Welche weiteren Punkte bei der Tarifwahl zu beachten sind, sei hier nun noch kurz aufgeführt:
- Weltweiter Versicherungsschutz: Hier ist nicht nur darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt, sondern auch, was der Versicherer zur Beurteilung der BU verlangt, falls sie vom Ausland aus die vereinbarte Rente einfordern möchten. Werden z.B. nur Untersuchungsergebnisse aus Deutschland akzeptiert, und wenn ja, wer übernimmt die Reise-, Untersuchungs- und Aufenthaltskosten? Wer viel im Ausland unterwegs ist, oft auch für längere Zeiträume, sollte auf diese Details unbedingt achten.
- Stundung der Beiträge: Eine Leistungsprüfung kann sich über Monate hinziehen. Gut ist es, wenn während dieser Zeit die Beiträge zinslos gestundet werden. Zudem sollten die Beiträge im Falle einer Nichtanerkennung in Raten zurückgezahlt werden können, also nicht als Einmalzahlung.
- Wird bei Antrag auf die BU-Rente wirklich nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft? Steht in den Bedingungen folgender oder ähnlicher Satz: „Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt oder für ihn absehbar waren.“ – dann ist das nicht gut. Besser ist, wenn definitiv stets nur der zuletzt ausgeübte Beruf das Maß der Dinge ist.
- Arztanordnungsklausel: Die darf in den Bedingungen eines guten Tarifes nicht enthalten sein. Eine Arztanordnungsklausel ermöglicht es dem Versicherer, vom Versicherten bestimmte Therapien oder Behandlungen zu verlangen. Das ist für die Versicherer ein Mittel, die Leistung so lange wie nur möglich hinauszuziehen.
- Begriff der Lebensstellung: In vielen Bedingungen ist der Begriff der Lebensstellung nicht enthalten. Das ist schlecht. Gut ist eine genaue Beschreibung, was der Versicherer darunter versteht und dabei sollten nicht nur Aussagen bezüglich einer Einkommensreduzierung, sondern auch bezüglich der sozialen Wertschätzung gemacht werden. Ein Beispiel aus den Bedingungen des Tarifes der Volkswohl Bund Versicherung. Hier wird z.B. sehr genau eine Beschreibung bezüglich der Einkommensreduzierung gemacht: „Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die bisherige Lebensstellung ist nicht gewahrt, wenn das jährliche Einkommen mehr als 20% unter dem Einkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.“
- Ausscheiden aus dem Beruf: Man kann vorübergehend oder dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheiden. Gut ist es, wenn vorübergehendes Ausscheiden bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren geht (Elternzeit) und während dieser Zeit stets der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist. Bezüglich dauerhaften Ausscheiden sollte in den Bedingungen beschrieben sein, ab wann der Versicherer von dauerhaften Ausscheiden spricht und wie in einem solchen Fall geprüft wird. Optimal ist es natürlich, wenn auch in diesem Fall noch der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist.
- Aussage zur Leistungspflicht: Manche Versicherer verpflichten sich, nach Eingang aller Unterlagen in einem bestimmten Zeitraum eine Aussage zu treffen, ob Leitungspflicht anerkannt wird oder nicht. 4 Wochen ist dabei eine gute Größe, recht viel länger sollte es nicht dauern.
- Zeitlich befristete Anerkenntnisse: Gut ist eine Formulierung wie: „Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über die Leistungspflicht ohne zeitliche Befristung. Nur in begründeten Einzelfällen ist die Befristung des Leistungsanerkenntnisses für maximal 12 Monate möglich.“ Noch besser ist eine Formulierung wie: „Auf die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses verzichten wir ausdrücklich.“ Schlecht ist eine Formulierung wie: „„... erklären wir, ob und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht anerkennen.“ Warum ist das ein so wichtiger Punkt? Ist eine zeitlich befristete Anerkennungszeit abgelaufen wird wieder nach den Regeln des Erstprüfverfahrens geprüft, ob eine BU (weiter-)besteht. Bei Erstprüfverfahren hat der Versicherte die Beweislast. Wird ein unbefristetes Anerkenntnis ausgesprochen kann der Versicherer nur noch im Rahmen des Nachprüfverfahrens überprüfen, ob die BU tatsächlich über all die Jahre weiter besteht.
- Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente: Leider ist dieser Punkt in vielen Bedingungen nicht enthalten. Steht er drin, ist das aus Verbrauchersicht sehr positiv.
- DU-Klause: DU steht für Dienstunfähigkeit. Somit ist die DU-Klausel nur für Beamte von Bedeutung. Hier ist es gut, wenn man als Beamter sicher sein kann, dass die Anerkennung der Dienstunfähigkeit die Anerkennung der BU beim privaten Versicherer mit sich bringt. Diese Klausel enthalten nur noch ganz wenige Tarife.
- Wiedereingliederungshilfe und / oder Anfangshilfe:
In einigen Tarifen finden sich zusätzliche Einmalleistungen. Hier gilt es zu unterscheiden: - Wiedereingliederungshilfe: Diese wird gezahlt, wenn die BU endet, wenn der Versicherte also wieder ins Arbeitsleben zurück kann, weil er wieder entsprechend gesund ist. Eine BU muss ja keinesfalls ein Leben lang andauern. Die Folgen eines Unfalles können z.B. durchaus nach 1 oder 2 Jahren so ausheilen, dass man wieder voll arbeiten kann. Die Versicherer zahlen die Wiedereingliederungshilfe ganz gern, weil dann die extrem teure BU-Rente wegfällt. Wenn man gleich wieder Arbeit findet, braucht man das Geld auch gar nicht. Für einen Übergang der nicht ganz reibungslos verläuft, ist sie aber natürlich nicht schlecht. Besser und interessanter ist allerdings eine
- Anfangshilfe: Die wird geleistet bei Anerkennung der BU und da wird weit häufiger erst mal ganz dringend Geld benötigt. Manche Tarife bieten eine Staffelung, so dass bei besonders schweren Erkrankungen oder Unfällen ein höherer Betrag geleistet wird als bei leichteren Einschränkungen.
- Berufswechsel muss nicht angezeigt werden:
Es sollte in den Vertragsbedingungen enthalten sein, dass ein Berufswechsel nicht extra angezeigt werden muss. Natürlich darf es nach einem Wechsel in einen anderen Beruf auch keine Verschlechterung bei der Berufsgruppenzuordnung geben, die einen höheren Beitrag nach sich ziehen würde. - Verständliche Antragsfragen:
Sind Antragsfragen unverständlich formuliert, können sie auch kaum richtig beantwortet werden. Die Qualität, Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit des Antragformulars kann somit ggf. ein entscheidendes Kriterium sein.
Gute Tarifen bieten beide Varianten solcher Einmalleistungen an.
Und noch ein Tipp für den Abschluss:
Sollte sich nach erfolgter Antragsprüfung zeigen, dass eine Annahme nur mit einem Ausschluss möglich ist, dann achten Sie genau darauf, dass wirklich nur das jeweils bestehende Risiko ausgeschlossen ist und nicht ein gesamtes Körperteil. Beispiel: Sie hatten vor einiger Zeit einen Hexenschuss. Dann darf es nicht sein, dass der gesamte Rücken bzw. die ganze Wirbelsäule nicht mehr versichert ist. Es dürfen nur die Risiken ausgeschlossen sein, für die Möglicherweise der Hexenschuss ein Vorbote war. Nicht ausgeschlossen dürfen in so einem Fall Krebserkrankungen und Unfälle sein. Sollte also ein Ausschluss für ein ganzes Körperteil erfolgen, dann haken sie unbedingt nach. Es kommt durchaus vor, dass der Text noch entsprechend geändert wird. Wenn der Versicherer das verweigert, sollten Sie nach einem anderen Anbieter suchen.
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