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Wenn´s mal beruflich nicht so läuft, wie man es sich erträumt hat und man für einen bestimmten Zeitraum eine Tätigkeit ausübt, die aufgrund eines höheren Risikos teurer zu versichern wäre, ist man dennoch zu den vereinbarten Beiträgen versichert.

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Wenn´s mal beruflich nicht so läuft, wie man es sich erträumt hat und man für einen bestimmten Zeitraum eine Tätigkeit ausübt, die aufgrund eines höheren Risikos teurer zu versichern wäre, ist man dennoch zu den vereinbarten Beiträgen versichert.

Viele Menschen haben nicht gleich nach der Ausbildung eine feste Anstellung mit geregeltem Gehalt. Manche Existenzgründer knicken einmal ein, oder müssen mit einer weiteren Tätigkeit versuchen, für einen gewissen Zeitraum über die Runden zu kommen. Die Tätigkeiten, die man dann beruflich ausübt sind häufig qualitativ niedriger anzusetzen und sind häufig teurer zu versichern. Beispiel: Ein Taxifahrer zahlt höhere Beiträge in die BU-Versicherung als ein Architekt, ein Postbote zahlt höhere Beiträge als ein Büroangestellter. Doch wenn ich als Architekt bzw. als Büroangestellter meinen Vertrag gemacht habe, dann zahle ich diese Beiträge, auch wenn ich einer anderen Tätigkeit nachgehe.

Allgemein gilt – je gefährlicher der bei Antragstellung ausgeübter Beruf, desto höher sind die zu zahlenden Beiträge:

Beispiele für gefährliche Berufe (nach map-report):

  • Maurer
  • Blechschlosser
  • Straßenbauer
  • Gleisbauer
  • Fliesenleger
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer

Beispiele für Berufe mit einem geringen Risiko (nach map-report):

  • Apotheker
  • Architekten
  • Seelsorger
  • Geisteswissenschaftler
  • Ingenieure
  • Richter und Staatsanwälte
  • Zahnärzte
  • Abgeordnete und Minister

Studenten werden meist als Akademiker einer Beitragsgruppe zugeordnet. Es gibt allerdings auch Studiengänge, die als Berufsziel einen etwas gefährlicheren Beruf haben, z.B. Lehrer, Musiker oder Bergbauingenieur. Hier werden die Antragsteller dann meist einer etwas ungünstigeren Beitragsgruppe zugeordnet. Die meisten Versicherer arbeiten mit 4 verschiedenen Beitragsgruppen.

Aber Vorsicht: Für Punkt 4 gilt das Gleiche wie unter Punkt 3. Achten Sie auf gute Vertragsbedingungen, die definitiv festlegen, dass ein Berufswechsel nicht angezeigt werden muss!

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