Begriffserklärung: Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit
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Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung für Arbeitnehmer und für alle einheitlich im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Man unterscheidet zwischen Renten wegen
- teilweiser Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit)
- die täglich mögliche Arbeitszeit im eigenen oder einem anderen Beruf beträgt weniger als sechs Stunden.
- derzeit betroffen sind 105.675 Personen - voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeit)
- die täglich mögliche Arbeitszeit im eigenen oder einem anderen Beruf beträgt weniger als drei Stunden
- derzeit betroffen sind 1.613.671 Personen
Jeder, der über 40 Mio. Arbeitnehmer erlangt den Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten im Rahmen der Pflichtabgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, ohne Gesundheitsprüfung oder Einschränkungen bei Vorerkrankungen. Selbständige und Freiberufler sind nicht automatisch abgesichert.
Von den über 1,7 Millionen Frührentnern sind mehr als 90 Prozent Erwerbsunfähig. Das Risiko "nur" Berufsunfähig zu werden ist entgegen der privaten Werbung also recht gering.
Die gesetzliche Rente beträgt durchschnittlich knapp 700,- Euro Brutto monatlich und liegt unter dem Grundsicherungsniveau. Das macht die zusätzliche private Absicherung unumgänglich. Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Rente (teilweise Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente).
Die private Berufsunfähigkeitsrente ist individuell in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen privaten Anbieters definiert.
Ob Berufsunfähigkeit vorliegt wird vom Versicherungsunternehmen entschieden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung prüft der Versicherer nicht das Arbeitsvermögen in Stunden, sondern die prozentuale Einschränkung (qualitätiv und quantitativ), bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. In der Regel gilt eine 50%ige Einschränkung als BU-Fall.
Der Abschluss wird unter anderem abhängig gemacht vom Gesundheitszustand. Bestehen Vorerkrankungen oder Beschwerden muss man mit Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen (ohne Beitragsnachlass) oder Ablehnung rechnen. Ein Leistungsausschluss für den Bereich dr Psyche reduziert bspw. den Versicherungsschutz um mahr als 40%, ohne dass der Beitrag sich reduziert. Von den Leistungen ausgeschlossen sind grundsätzlich auch Folgekrankheiten, der ausgeschlossenen Beschwerden.
Die private Erwerbsunfähigkeitsrente ist individuell in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen privaten Anbieters definiert.
Ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt wird vom Versicherungsunternehmen entschieden. Wie bei der gesetzlichen Regelung prüft der Versicherer das Arbeitsvermögen in Stunden. Ideal ist eine Definition, die identisch mit der gesetzlichen Regelung ist. Das Produkt ist hierdurch einfach zu verstehen und Streitfälle werden vermieden.
Der Abschluss wird unter anderem abhängig gemacht vom Gesundheitszustand. Es gibt in Deutschland zahlreiche Anbieter, nur eine Versicherung jedoch bietet den Abschluss ohne Gesundheitsprüfung an. Mehr Info hierzu...
Merke:Der Begriff Erwerbsminderung wird ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Absicherung angewendet. Die gesetzlichen Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gibt es für alle Jahrgänge nach 1961 nicht mehr. Sie wurden bereits im Jahr 2001 durch die Begriffe teilweise- bzw. volle Erwerbsminderung ersetzt.

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