Berufsunfähigkeits- UND Rechtsschutzversicherung - eine wertvolle Kombination
(Dieser Artikel wurde 429 mal gelesen - Artikel erstellt von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung)Warum eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert ist
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt unbestritten zu den wichtigen Versicherungen, die ein Mensch heutzutage haben sollte. Dabei ist es unerheblich, ob man in einem handwerklichen oder kaufmännischen Beruf tätig ist, ob angestellt oder selbständig, selbst jung oder alt, die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die auf Ihren Lohnerwerb nicht verzichten können, äußerst wichtig. Selbst Verbraucherzentralen haben ihre herausragende Stellung erkannt und setzten sie ganz weit nach vorne, wenn es sich um die entscheidenden Versicherungen handelt.
Hat man sich nun eingehend informiert und (hoffentlich) ausführlich beraten lassen, kann dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nichts mehr im Wege stehen (sofern der Abschluss aufgrund des bestehenden Gesundheitszustandes möglich ist). Schließlich will man etwas für eine sorgenfreie Zukunft unternehmen und ist dazu bereit, die Prämien ordentlich zu bezahlen. Denn, verschlechtert sich eines Tages der Gesundheitszustand zunehmend, ist die Absicherung, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, wichtig und gut, damit man die finanziellen Lasten, zum Teil für eine ganze Familie, auch weiterhin entsprechend stemmen kann.
Soweit sind die Bemühungen des Versicherungsnehmers auch äußerst lobenswert. Was aber, wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht ihren Pflichten nachkommt? Man stelle sich bloß einmal diese äußerst prekäre Situation vor, sich von einem u.U. Traumjob zu verabschieden, extreme finanzielle Einbußen zu erleben, zusätzlich mit der ungewohnten gesundheitlichen Situation zurecht kommen zu müssen und trotz Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell nicht abgesichert zu sein, weil diese nicht leistet. Dann muss man trotz schlechtem Gesundheitszustand und ggf. einem bereits leerem Konto gerichtlich streiten, mit ungewissem Ausgang! Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung vor finanziellen Engpässen.
Es ist einfach so - sieht ein Versicherer die Möglichkeit nicht leisten zu müssen, wird er diesen Weg auch gehen. Es scheint sogar so zu sein, dass immer wieder die Leistungen verweigert werden, obwohl der Versicherungsnehmer alles richtig gemacht hat und auf die vertraglich zugestandenen Leistungen Anspruch hätte.
In der Sendung WDR markt (April 2010) wird beispielsweise von solch einem Fall berichtet. Der Versicherte hat in diesem Beispiel drei BU-Versicherungen. Eine leistet, das ist allerdings die mit der geringsten BU-Rente von gut 80.- EURO im Monat. Die anderen beiden verweigern die Leistung, aus Sicht des Anwalts, den sich der Versicherte nehmen musste, absolut zu unrecht. Zum Glück leistete die Rechtsschutzversicherung, denn der Rechtsstreit kostete den Versicherten bereits 50000.- EURO.
Die Versicherungsgesellschaften gehen im Rahmen der Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit oft systematisch vor, um nicht zahlen zu müssen.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer während der Entscheidungsfindung kein Geld erhält und Auslagen selbst tragen muss. Kommen dann noch Rechtsberatungskosten hinzu, wird das eh meist schon angegriffene Ersparte, sofern überhaupt vorhanden, weiter angegriffen. Zusätzlich ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers stark angeschlagen, er hat somit nicht die Kraft eines gesunden Menschen, um sich diesem Problem entsprechend stellen zu können.
Wie gehen die Versicherungen vor?
Prüfung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht:
Beantragt ein Versicherungsnehmer die BU-Rente, prüft die Versicherungsgesellschaft im ersten Schritt, ob die vorvertragliche Anzeigenpflicht voll und ganz erfüllt wurde. Hier werden die Versicherungen leider häufig fündig. In den Krankenakten der Patienten ist in der Regel immer irgendetwas zu finden, wo der Versicherer sagen kann: “Halt, warum hat der Versicherungsnehmer denn das im Antrag nicht angegeben? Schaut mal, der war an diesem und diesem Tag bei seinem Hausarzt. Das steht nicht im Antrag.” Häufig handelt es sich hier nur um Bagatellen oder es stehen zum Teil auch Dinge in den Krankenakten, die dem Patienten gänzlich unbekannt sind. Die Versicherungsgesellschaft versucht dann aufgrund der Nichterfüllung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht den Vertrag zu kündigen bzw. die Leistung zu verweigern.
Verzögerung:
Bereits zu Beginn wird seitens der Versicherer alles unternommen, um den Prozess stark zu verlangsamen. Dabei werden diverse benötigte Unterlagen wie Bescheinigungen und Gutachten nur Schritt für Schritt angefordert, um Zeit zu gewinnen.
Anzweifeln der Berufsunfähigkeit:
Sind die geforderten Unterlagen eingegangen, was sich auch bis zu zwei Jahren hinziehen kann, wird angezweifelt, beispielsweise irgendein Gutachten oder irgendwelche Aussagen. Keine Variante ist dem Versicherer fremd, für Unruhe zu sorgen und gern wird auch dem behandelnden Arzt, der zuvor schon der Behandler war, Befangenheit unterstellt. So wird z.B. ein neues Gutachten bei einem neutralen Gutachter gefordert. Das kostet dann wieder Zeit. Beliebt ist auch zu behaupten, dass die Berufsunfähigkeit nur von begrenzter Dauer sein wird. Wer ggf. in seinem Vertrag einen Prognosezeitraum von 3 Jahren stehen hat, hat hier dann natürlich schlechtere Karten, als wenn tariflich ein Prognosezeitraum von 6 Monaten festgesetzt wurde.
Verweisung:
Ist die Verweisung auf andere Tätigkeiten nicht ausgeschlossen, sieht es mit der Leistung der BU-Rente besonders schlecht aus. Verweisung bedeutet: Kann der Versicherungsnehmer seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, kann auf eine andere, “vergleichbare” Tätigkeit verwiesen werden. Das Üble daran ist, dass der Versicherungsnehmer nicht zwingend in diesem Beruf eine Arbeit finden muss. Es reicht aus, dass der Versicherer sagt, diese Tätigkeit ist mit diesem Gesundheitszustand noch möglich und da gibt es auch Stellen am Arbeitsmarkt. Dass der Versicherungsnehmer sich hier am Arbeitsmarkt in Konkurrenz mit “gesunden” Arbeitssuchenden befindet, wird nicht extra beachtet.
Als einer der letzten Schritte versuchen die Versicherungsgesellschaften mit einem mürbe gewordenen Versicherungsnehmer einen Vergleich auszuhandeln, der häufig grad mal ein Zehntel oder sogar weniger der eigentlichen Leistung entspricht.
Aus den oben aufgeführten Gründen ist es daher empfehlenswert, nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern zusätzlich auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und das unbedingt bei zwei unterschiedlichen, also nicht in Verbindung stehenden Versicherungsgesellschaften. Dabei ist es wichtig, die Rechtschutzversicherung VOR der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn arbeitet die Versicherungsgesellschaft mit dem Mittel “Prüfung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht” und wird dabei auch fündig, wird die Rechtschutzversicherung nicht leisten, wenn der Zeitpunkt der Antragstellung VOR Abschluss der Rechtschutzversicherung gelegen hat. Man versichert ja immer nur künftige Risiken, nicht zurückliegende.
Trotz all dem ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar und ist jedem dringend anzuraten, wobei der Kunde jedoch sehr genau hinschauen muss, was er unterschreibt. Zum Glück gibt es immer noch eine gute Anzahl von Fällen, in denen die Gesellschaften Ihrer Leistungspflicht nachkommen. Leider sind jedoch auch eine große Anzahl anderer Fälle bekannt.
Als Fazit ist festzuhalten:
Ja - die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die auf Ihren Lohnerwerb nicht verzichten können, eine elementare Absicherung. Beim Abschluss ist es wichtig, ehrlich das Antragsformular auszufüllen. Ist das nicht möglich, muss man nach Alternativen suchen. Da ein nicht unerheblicher Teil der Versicherten eine zugesicherte Leistung nicht problemlos erhält, kann eine Rechtschutzversicherung eine gute Empfehlung darstellen. Da es für den Versicherungsnehmer sehr wertvoll, ja geradezu elementar ist, beim Beantragen der BU-Rente einen Fachanwalt an der Seite zu haben, wäre es natürlich auch wünschenswert, wenn die Rechtschutzversicherung diese Kosten in ihrem Leistungskatalog enthalten würde.
Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:
- Bin ich berufsunfähig? Wie beantrage ich meine Rente bei der Versicherung? (berufsunfähigkeit beantragen)
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte (Berufsunfähigkeit bei beamten)
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte auch wichtig? (berufsunfähigkeit beamte)
- Online-Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sofort-Berechnung (Berufsunfähigkeit rechner)
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: (berufsunfähigkeit student)
- Wann tritt Berufsunfähigkeit ein? (wann tritt berufsunfähigkeit ein)
- Krankheiten (berufsunfähigkeit krankheiten)
- Berufsunfähigkeitsversicherung auch über Künstlersozialkasse möglich? (künstlersozialkasse berufsunfähigkeit)
- 50% Berufsunfähigkeit (berufsunfähigkeit 50%)
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Sozialpädagoge (berufsunfähigkeit sozialpädagoge)
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker (berufsunfähigkeit apotheker)
- Prüfung der Berufsunfähigkeit (prüfung berufsunfähigkeit)
- Auszahlung am Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung? (Berufsunfähigkeit mit auszahlung)
- Berufunfähigkeitsversicherung im Test von Morgen & Morgen (morgen & morgen berufsunfähigkeit)
- Die Arbeit der Versicherungsgesellschaft – Wie prüft ein Versicherungsunternehmen, ob Berufsunfähigkeit besteht oder nicht? (berufsunfähigkeit Beantragen)
Alles zu diesem Thema:
Alle Schwerpunkte:
- Berufsunfähigkeitsversicherung im Test
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten:
- Unfallversicherung: Absicherung für ehrenamtlich tätige Personen
- Unfallversicherung für Senioren
- Unfall- & Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer:
- Allgemeine Informationen Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Meister
- Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht