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Bin ich berufsunfähig? Wie beantrage ich meine Rente bei der Versicherung?

(Dieser Artikel wurde 31161 mal gelesen - Artikel erstellt von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung)


Gleich vorab möchte ich an dieser Stelle auch auf einen weiteren Text aus den Hintergrundinfos verweisen:
„So prüfen Versicherer, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt“.Wenn man sich betrachtet, wie die Versicherungen bei der Prüfung vorgehen, wird einem auch klarer, was unter dem Begriff „Berufsunfähigkeit“ überhaupt zu verstehen ist. Und je klarer jemandem dieser Begriff ist, umso besser kann man einschätzen, ob man nun bei der Versicherung einen Antrag auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente einreichen soll oder nicht.

Insbesondere verweise ich hier auch noch auf die im genannten Text gegebenen Informationen zur Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten. So muss man vorab auch klären, welche Verweisungsmöglichkeiten der Versicherer beim jeweiligen Vertrag hat. Je weniger Verweisungsmöglichkeiten ein Vertrag enthält, umso besser.

Doch nun zum konkreten Vorgehen, wenn man denkt, dass die mögliche Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente geprüft werden soll.

Es geht um viel Geld

Versicherungen sind schon mal kulant, wenn es um kleine Beträge geht. Das gibt es schon. Bei der Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente geht es allerdings eindeutig um viel zu viel Geld, als dass man Kulanz von einem Versicherungsunternehmen erwarten kann. Es wird knallhart geprüft, ob Berufsunfähigkeit besteht oder nicht und so lange die Versicherung Möglichkeiten findet, zu sagen, „nein, das ist keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Tarifbedingungen“ wird sie das auch sicherlich tun.

Man kann sich das einfach mal durchrechnen.
Hier ein stark vereinfachtes Zahlenbeispiel:
Angeblich man hat 1000.- EURO Berufsunfähigkeitsrente versichert und wird mit 45 berufsunfähig und hat noch eine Versicherungsdauer von 20 Jahren. Dann müsste die Versicherung (Erhöhungen jetzt mal weggelassen) 12000.- EURO im Jahr leisten und das 20 Jahre lang, also insgesamt 240000.- EURO. Das macht die Versicherung nicht einfach mal so.

Man muss sich also darauf einstellen, dass eine Versicherung durchaus erst einmal ablehnt, wenn die Sachlage nicht vollkommen klar ist.

Wie kann man erkennen, ob man berufsunfähig ist?

Die meisten Berufsunfähigkeiten sind auf eine Krankheit zurückzuführen, also nicht auf einen Unfall. Bei „schweren“ Unfällen sind die Folgen häufig sehr schnell zu erkennen. Bei Krankheiten entwickeln sich die Folgen schleichend. Das macht es natürlich extrem schwierig, festzustellen, wann die Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass auch eine Berufsunfähigkeit gegeben ist.

Meist ist man bereits über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit die 3 Monate erreicht, sollte ein Arzt ggf. auch erkennen können, ob in nächster Zukunft Besserung zu erhoffen ist oder nicht.

Jetzt ist natürlich entscheidend, wie Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen formuliert ist. Wird dort ein Prognosezeitraum von 3 Jahren genannt oder von 6 Monaten. Der Arzt kann natürlich wesentlich leichter eine Prognose für 6 Monate abgeben (insbesondere dann, wenn die schon abgelaufenen 3 Monate auch dazu gehören) als für 3 Jahre. Gut ist es also, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, der einen Prognosezeitraum von 6 Monaten beschreibt.
Und wenn der Arzt ganz klar sagen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit definitiv insgesamt länger als 6 Monate dauern wird, dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich auch an die Versicherung zu wenden.

Professionelle Hilfe für die Beantragung ist notwendig

Je besser und umfangreicher man bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherer informieren, umso schneller kann ein Vorgang dann tatsächlich auch bearbeitet werden. Muss ein Versicherer erst von sich aus Daten anfordern, hat er hier natürlich auch ein gutes Instrument zur Zeitverzögerung zur Hand. So dauern die Prüfungsvorgänge oft Monate und Monate und Monate. Das kostet nicht nur Geld, sondern ungeheuere Kräfte, die man möglicher Weise aufgrund der bestehenden Erkrankung gar nicht aufbringen kann.

Sicherlich ist der Arzt der erste Ansprechpartner. Schließlich muss dieser ja das ärztliche Gutachten bezüglich der versicherten Tätigkeit später erstellen bzw. mit seinem Patienten gemeinsam einen entsprechenden Gutachter auswählen helfen.

Der Arzt ist i.d.R. kein Fachmann für Versicherungen. Es ist daher empfehlenswert sich entweder an eine Verbraucherzentrale oder gleich an einen Fachanwalt zu wenden. Wer über einen Versicherungsberater (nicht Vermittler, sondern Berater !!!) abgeschlossen hat, kann sich auch an diesen wenden.

Eingereicht werden muss, neben einem „anständigen“ Anschreiben mit Adresse, Versicherungsnummer, Anliegen (Eintritt des Leistungsfalles im Monat/Jahr) und Aufführung der Anlagen auch eine erneute Schweigepflichtentbindung Ihrer Ärzte und Ihrer Kasse (hierfür gibt es Vorlagen) und eine detaillierte Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Möglicherweise auch schon ein Gutachten des Arztes, sofern dieses bereits erstellt werden konnte.

Es kann durchaus empfehlenswert sein, bereits dem Anschreiben ein ärztliches Gutachten und die detaillierte Darstellung der beruflichen Tätigkeit (genannt Berufskunde) beizulegen. Falls man das nicht macht, wird der Versicherungsnehmer und der Arzt entsprechende Fragebögen erhalten, auf die man erst mal warten muss und die im Prinzip vorgeben, was anzugeben ist. Eine eigene Darstellung kann ggf. günstiger ausfallen.

ABER: Hierzu braucht man ganz eindeutig professionelle Hilfe. Nur ein Fachmann kann sagen, welche Punkte wie darzustellen sind.

Die Darstellung der beruflichen Tätigkeit - Berufskunde

Bei der Darstellung der beruflichen Tätigkeit sind viele Dinge zu beachten. So ist z.B. durchaus das Einkommen und die soziale Stellung, die man durch diese Tätigkeit errungen hat, von Bedeutung. (Als Angestellter kann man eine Bestätigung der Einkommenshöhe erstellt durch den Arbeitgeber beilegen.) Auch Weiterbildungen können wichtig sein. Wichtig kann auch sein, ob jemand regelmäßig zu den gleichen Zeiten arbeitet oder Schichten einzuhalten hat. Ganz entscheidend ist eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten nach Zeit – also wie lange macht man was? Und welche Arbeiten können ganz eindeutig nicht mehr erbracht werden, welche nur noch eingeschränkt. Dabei sollten die einzigen Tätigkeiten auch gewichtet werden. Ein Lehrer, der nicht mehr Sprechen kann, könnte zwar sicherlich noch korrigieren. Das Sprechen ist jedoch eine elementare Fähigkeit. Kann er seinen Schülern vorab nichts erklären, wird er auch nichts mehr zu korrigieren haben.
Wichtig kann auch sein, wie lange jemand seine berufliche Tätigkeit bereits ausübt. Möglicherweise gab es erst vor einiger Zeit einen Berufs- bzw. Tätigkeitswechsel. (Bei manchen Tarifen kann man dann ggf. wieder auf die „alte“ Tätigkeit verwiesen werden.)
Hilfreich können übrigens die bestehenden Berufsbeschreibungen der Agentur für Arbeit sein. Auch bei der IHK und der Handwerkskammer gibt es für die entsprechenden Berufe genaue Beschreibungen und Erläuterungen.

Selbständige müssen z.B. noch den Punkt „Umorganisation der Betriebsstätte“ beachten. Als Selbständiger muss man also darlegen, dass auch durch eine Umorganisation der Betriebsstätte eine Weiterarbeit nicht möglich wäre. Auch kann man sich z.B. nicht durch einen Arbeitgeber die Höhe des Einkommens bestätigen lassen. Das kann aber ggf. auch ein Steuerberater.

Es ist übrigens empfehlenswert, die ausführliche Darstellung der beruflichen Tätigkeit dann dem Arzt zu geben, da diese dem Arzt hilft, das Gutachten entsprechend zu erstellen.

Ärztliches Gutachten orientiert sich an der Berufskunde

Sollten Sie von einem Hausarzt betreut werden, kann dieser unter Umständen kein Gutachten erstellen. Zudem akzeptieren häufig die Versicherungen kein Gutachten des Hausarztes und schicken Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Gutachter. Da vergehen schnell unnötige Wochen und Monate.

Der Hausarzt wird Sie also an einen Facharzt oder an eine Universitätsklinik überweisen (müssen). Hier ist häufig mit langen Wartezeiten zu rechnen. Man sollte daher nicht unnötig Zeit verlieren bis man überhaupt erst mal einen Termin vereinbart. Auch ist es empfehlenswert, vorab zu klären, welche Kosten für das Gutachten auf einen zukommen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Hier sollte man aber vorsichtshalber nicht am falschen Ende sparen. Das medizinische Gutachten, bezogen auf die berufliche Tätigkeit, kann unter Umständen das entscheidende Kriterium sein, ob jemand Berufsunfähigkeitsrente erhalten wird oder eben nicht. Das Gutachten muss umfangreich sein und sich wirklich in detailliert aufgeführten Punkten auf die berufliche Tätigkeit beziehen. Man sollte daher vorab auch klären, ob der ausgewählte Arzt überhaupt Erfahrung hat im Erstellen von Gutachten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Antrag auf Erwerbsminderung

Wer berufsunfähig ist, hat unter Umständen auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist unter Umständen auch nach der Definition der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig.

Es ist jedoch zu beachten: Es handelt sich hier um zwei verschiedene Dinge – um Berufsunfähigkeit und um Erwerbsminderung. Beides ist unterschiedlich definiert. Das bedeutet, dass der Erhalt des Einen nicht auch automatisch den Anspruch den Anderen nach sich zieht.

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Wenn die Versicherung die Leistung verweigert

Häufig verweigern die Versicherungen die Leistung. Das kann berechtigt sein aber auch nicht. Gut ist dann der dran, der sich bereits bei der Antragstellung kompetente Hilfe gesucht hat. Er hat für dieses Problem gleich mal einen kompetenten Ansprechpartner, der auch noch in den speziellen Fall bereits involviert ist.

Doch welche Möglichkeiten hat man, wenn die Versicherung nun die Leistung verweigert und man diese Verweigerung nicht nachvollziehen bzw. akzeptieren kann?

Dann kann man sich als erstes mal an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. (Leider dauert die Bearbeitung häufig ganz schön lange.) Der Ombudsmann kann einen Streit schlichten. Zudem wird die Klagefrist (Frist, gegen die Ablehnung des Versicherers zu klagen) verschoben und zwar bis einen Monat nach der Entscheidung des Ombudsmannes. Die Streitschlichtung durch den Ombudsmann ist außergerichtlich und kostenlos.

Des weiteren kann/sollte man die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) informieren. Die BaFin überprüft, ob das Verhalten des Versicherers korrekt war. Bezüglich dieser Überprüfung wird auch der Vorstand des Versicherungsunternehmens informiert. Zudem führ die BaFin eine Statistik über die eingegangenen Beschwerden, die jeder Verbraucher einsehen kann.

Sollte eine Klage notwendig werden, dann ist es empfehlenswert, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der mit diesem Thema (also Berufsunfähigkeitsversicherungen) bestens vertraut ist!!!



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