Begriffserklärung – Minderung der Erwerbsfähigkeit MdE
(Dieser Artikel wurde 3082 mal gelesen - Artikel erstellt von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung)Kommt es zu einem (Arbeit- / Wege-)Unfall oder einer (Berufs-)Erkrankung mit bleibenden Folgen, wird geprüft, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und wie hoch diese ist. Diese Höhe der Erwerbsfähigkeit ist eine abstrakte Größe, sie wird nicht in Abhängigkeit einer bestimmten Tätigkeit festgelegt. Theoretisch ist es sogar möglich, dass ein Mensch mit 100% MdE noch arbeiten kann. Zum Beispiel stellt der Verlust der Sehfähigkeit an beiden Augen eine MdE von 100% dar. Ein Musiker könnte ggf. jedoch auch nach völliger Erblindung noch seiner Tätigkeit als Musiker nachgehen. Eine Überprüfung orientiert sich also nicht an der derzeitigen beruflichen Tätigkeit, sondern nur an der Erwerbsfähigkeit ganz allgemein. Jede denkbare Arbeit, die der offizielle Arbeitsmarkt bietet, kann für einen Erwerb in Betracht gezogen werden. Bei der Beurteilung der MdE werden zudem mögliche Auswirkungen auf das Leben außerhalb des Erwerbslebens nicht extra beachtet.
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur leistet, wenn ein Schaden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall bzw. durch eine anerkannte Berufskrankheit entstand, wird natürlich nur bezüglich dieser anerkannten Gesundheitsschäden geprüft.
Um die MdE festzustellen wird ein Gutachter benötigt. Dieser beurteilt zuerst einmal die verlorene Funktion. Hierzu stehen ihm Tabellen zur Verfügung. Zudem wird das Ausmaß der Schädigung (körperliche und / oder geistige Beeinträchtigung) dem Zustand vor der Schädigung gegenübergestellt. Der Gutachter muss mit all diesen Daten dann die durch die Schädigung eingetretenen Einschränkungen bezüglich des Arbeitslebens in ein Verhältnis zu den allgemeinen Arbeitsmöglichkeiten stellen. Festzustellen sind also zum einen die Beeinträchtigungen, zum anderen was noch möglich ist und inwieweit dem Versicherten dadurch der Arbeitsmarkt verschlossen wurde. Das hört sich alles sehr kompliziert an und das ist es auch mit Sicherheit. Dennoch scheinen sich die Gutachter in der Regel recht einig zu sein. Bei Günter G. Mollowitz kann man lesen: „Die Einschätzung der Höhe der Erwerbsfähigkeit ist die auf Vergleich und Erfahrung basierende Ansicht des jeweiligen Gutachters. Vergleiche im Schrifttum zeigen verhältnismäßig geringe Unterschiede. Trotzdem kann es nicht ausbleiben, dass verschiedene Gutachter bei gleichen Befunden zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was jedoch verhältnismäßig selten der Fall ist und sich in Grenzen hält.“ (Mollowitz, Günter (Hrsg.); Der Unfallmann; Begutachtung der Folgen von Arbeitsunfällen, privaten Unfällen und Berufskrankheiten; Springer-Verlag, Berlin 1998; 12.Aufl.)
Die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ ist eine Bezeichnung, die für die Beurteilung im Bezug auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle spielt. Er ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff „Erwerbsminderung“. Dieser Begriff bezieht sich auf das Rentenrecht und spielt eine Rolle, wenn es um den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente geht. Die MdE ist also von Bedeutung wenn man eine Rentenleistung (Versichertenrente oder Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung) erhalten möchte (bei Beamten ein Ausgleich für Dienstunfallfolgen).
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