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Berufsunfähigkeitsversicherung für: Architekt


Als Architekt arbeitet man in einem Kammerberuf. Man ist also bereits verpflichtend beim entsprechenden Versorgungswerk erfasst. Dieses bietet unter anderem auch eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.

Dennoch sollten man unbedingt prüfen lassen, wie umfangreich diese Absicherung tatsächlich ist. Für viele Architekten wird sich herausstellen, dass dennoch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert ist.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, versichert seine ausgeübte Tätigkeit. Wer aus Architekt viel draußen auf der Baustelle sein muss, weist hier unter Umständen ein höheres Risiko auf, aufgrund der Tätigkeit berufsunfähig zu werden, als jemand, der ausschließlich im Büro tätig ist. Vergleich ist daher angesagt, denn die Beitragshöhe ist ganz stark davon abhängig, wie hoch der Versicherer das Risiko der ausgeübten Tätigkeit beurteilt.

Entscheidend ist auch noch, ob man angestellt tätig ist oder seinen Beruf selbständig ausübt. Das beeinflusst unter Umständen die zu versichernde Versorgungslücke. Wer selbständig tätig ist, sollte auch nachfragen, wie der Versicherer in der Regel die Umorganisation des Arbeitsplatzes beurteilt. Häufig muss das ein Gericht entscheiden, ob das nun akzeptiert wird oder nicht, weil die Versicherer hier ein Instrument an der Hand haben, die Leistung zu verweigern.
Wer selbständig tätig ist und Berufsunfähigkeitrente beantrag muss nachweisen, dass der Betrieb nicht so umorganisiert werden kann, dass der Versicherungsnehmer weiterarbeiten kann. Zumindest nicht in einem finanziellen Rahmen, der Sinn machen würde.


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