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Hinzuverdienst trotz Leistung aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung


In Kategorie: Fragen Forum


von: quasso am: 14.06.2009 - 20:53 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 4996 mal gelesen)


Hallo,

was darf man zur privaten BU hinzuverdienen?
Gibt es dazu konkrete Regelungen?




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 15.06.2009 - 09:45 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil

Hallo!


Es gibt hier schon einiges zu beachten und es ist – wie immer – wichtig, was alles in den Bedingungen des Vertrages steht. Ggf. steht es sogar ganz konkret drin, einfach mal durchlesen.

Zu beachten wäre dann z.B.:
• Soll in der gleichen Tätigkeit, zu der Berufsunfähigkeit besteht, etwas dazuverdient werden? Obwohl dadurch die Gesundheit geschädigt wird?
• Wie hoch würde der Hinzuverdienst sein? Annähernd so hoch, wie der ursprüngliche Verdienst?

Zu beachten ist z.B. auch die so genannte Möglichkeit konkreter Verweisung.
Wenn ein Versicherter ganz konkret in einem anderen Beruf arbeiten kann und dies auch tut und damit sein Einkommen sichert (ich glaube, da gibt es eine 80%-Richtlinie, also 80% des vorherigen Einkommens), dann kann der Versicherer sagen, gut, dann ist das jetzt der neue versicherte Beruf und hierfür besteht keine Berufsunfähigkeit und daher verweisen wir auf diese neue ausgeübte Tätigkeit.

Das ist insofern in Ordnung, da das Kernproblem, dass man kein Einkommen erzielen kann, ja nicht mehr besteht.

Haben Sie den Vertrag über einen Makler oder Versicherungsberater abgeschlossen? Dann ist dieser Ihr Ansprechpartner. Er kann Ihnen hier weiterhelfen und, ohne dass das Versicherungsunternehmen erst mal was davon mitbekommt, die entsprechenden Auskünfte geben. Zumindest sollte es so sein.
Wenn Sie über einen Versicherungsvermittler den Abschluss getätigt haben, ist das Versicherungsunternehmen im Prinzip auch der Ansprechpartner, halt über den Vermittler. In einem solchen Fall, kann man sich aber z.B. an die Verbraucherzentrale mit Fragen wenden.

Oder kann eventuell noch ein anderes Forumsmitglied hierzu wichtige Informationen liefern?


MfG
admin


von: quasso am: 15.06.2009 - 10:19 Uhr


»Herzlichen Dank



Leider steht in den Bedingungen nichts Konkretes drin.



Der Hinzuverdienst resultiert aus dem Umstand, dass ich bemüht bin im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben.



Da die BU mit einem Verkehrsunfall zusammenhängt erwartet der Haftpflichtversicherer der gegnerischen Partei im Rahmen der Schadenminderungspflicht, dass ich versuche "aktuell" zu bleiben.



Als Steuerberater mit kognitiven Einbußen ist das nicht so einfach und zudem wegen der Vermögen-Schadenhaftpflicht u.U auch gefährlich.



Die konkrete Verweisung ist ausgeschlossen.

Der Hinzuverdienst läge bei ca. 25%-30% der letzten Einkünfte.

Der Vertrag wurde bei der Versicherung direkt geschlossen.



Gruß



Quasso


Hallo!
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» Es gibt hier schon einiges zu beachten und es ist – wie immer – wichtig,
» was alles in den Bedingungen des Vertrages steht. Ggf. steht es sogar ganz
» konkret drin, einfach mal durchlesen.
»
» Zu beachten wäre dann z.B.:
» • Soll in der gleichen Tätigkeit, zu der Berufsunfähigkeit besteht, etwas
» dazuverdient werden? Obwohl dadurch die Gesundheit geschädigt wird?
» • Wie hoch würde der Hinzuverdienst sein? Annähernd so hoch, wie der
» ursprüngliche Verdienst?
»
» Zu beachten ist z.B. auch die so genannte Möglichkeit konkreter
» Verweisung.
» Wenn ein Versicherter ganz konkret in einem anderen Beruf arbeiten kann
» und dies auch tut und damit sein Einkommen sichert (ich glaube, da gibt es
» eine 80%-Richtlinie, also 80% des vorherigen Einkommens), dann kann der
» Versicherer sagen, gut, dann ist das jetzt der neue versicherte Beruf und
» hierfür besteht keine Berufsunfähigkeit und daher verweisen wir auf diese
» neue ausgeübte Tätigkeit.
»
» Das ist insofern in Ordnung, da das Kernproblem, dass man kein Einkommen
» erzielen kann, ja nicht mehr besteht.
»
» Haben Sie den Vertrag über einen Makler oder Versicherungsberater
» abgeschlossen? Dann ist dieser Ihr Ansprechpartner. Er kann Ihnen hier
» weiterhelfen und, ohne dass das Versicherungsunternehmen erst mal was davon
» mitbekommt, die entsprechenden Auskünfte geben. Zumindest sollte es so
» sein.
» Wenn Sie über einen Versicherungsvermittler den Abschluss getätigt haben,
» ist das Versicherungsunternehmen im Prinzip auch der Ansprechpartner, halt
» über den Vermittler. In einem solchen Fall, kann man sich aber z.B. an die
» Verbraucherzentrale mit Fragen wenden.
»
» Oder kann eventuell noch ein anderes Forumsmitglied hierzu wichtige
» Informationen liefern?
»
»
» MfG
» admin


Kommentar von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am: 16.06.2009 - 08:27 Uhr

Hallo!

Das ist schon wirklich ein sehr spezieller Fall, da hier auch noch der Haftpflichtversicherer mit reinkommt.

Wie gesagt, vielleicht kann noch ein anderes Forumsmitglied hier einen guten Beitrag zu schreiben.

Bezüglich rechtlicher Fragen, verweise ich gerne auf unseren Link „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (oben Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test) und dann Link in der linken Spalte). Vielleicht finden Sie auch auf diesen Weg noch wichtige Informationen.

MfG
admin


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