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BU-Versicherung


In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht


von: Franz am: 01.12.2010 - 14:17 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 671 mal gelesen)


Hallo
habe vor 8 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen mit zusatz BU. Habe jetzt einen Leistungsfall und der Vertrag wurde für nichtig erklärt wegen angeblicher argl. Täuschung. Habe zwei Arzttermine mit Wirbelrenkung nicht angegeben. Aber ich wurde weder krankgeschrieben, noch habe ich Tabletten oder irgend etwas bekommen. Lediglich gerenkt und wieder auf Arbeit. Ohne weitere Behandlung. Ich habe sonst alles angegeben. Nur daran hab ich nicht gedacht. Das ist doch nicht vorsätzlich! Der Leistungsfall hat auch nichts mit dem Rücken zu tun. Habe ich Chancen dagegen zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

Franz




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 01.12.2010 - 16:45 Uhr :

Hallo Franz!

Sie haben zwar die Frage nach einer Behandlung falsch beantwortet udn damit einen Fehler gemacht, aber wenn Sie glaubhaft erklären können das nur leicht fahrlässig vergessen zu haben, gibt es meiner Meinung nach eine gute Chance auf die Rente. Zumal ja der Schadensfall nichts mit dem Rücken zu tun hat.

Für den Widerspruch, den Sie gegen den Bescheid einlegen müssten, wäre aber der Rat eines Anwaltes sinnvoll.

MfG
Alexander Reibold
Versicherungsmakler

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