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Was dürfen Versicherungen alles wissen?


In Kategorie: Fragen Forum


von: atoya24 am: 24.06.2009 - 07:21 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 3332 mal gelesen)


Hallo,

ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und habe beim Vertreter angegeben, dass bei mir eine Depression vorliegt.

Jetzt möchte die Versicherungsgesellschaft sämtlich Befunde und Angaben vom Arzt haben, um den Antrag zu bearbeiten bzw abzuschließen.

Nun meine Frage. Was darf die Versicherung alles wissen? Wieviele Informationen brauch ich nur preisgeben?

Meiner Meinung nach ist das schon ein heftiger Eintritt in die Intimsphäre.

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

LG Atoya




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 24.06.2009 - 09:30 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Hallo!


1. „Vertreter“ – das ist immer so ein Begriff. Handelt es sich dabei um einen Vertreter einer einzigen Versicherung? Oder haben Sie einen Berater, der aus den vielen Tarifen, die der Markt bietet, einen für Sie gut geeigneten herausfinden kann?

2. Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch und inzwischen einer der häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit. Somit ist mit einer bestehenden Depression im Normalfall gar kein Abschluss möglich. Ich bin daher etwas erstaunt, dass Ihr Berater eventuell einen Versicherer gefunden hat, der unter Umständen eine Annahme (wahrscheinlich mit Ausschlussklausel) ermöglichen würde. Aber gut – ist ja schön, wenn er so etwas findet. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Depression mitversichert wird.

3. Im Grund dürfen die Versicherer schon genau prüfen, ob Sie einen Vertrag eingehen oder nicht und dazu sind umfangreiche Gesundheitsangaben zu erbringen. Wie „tief“ die genau gehen dürfen, weiß ich nicht, vielleicht kann hierzu noch jemand was Interessantes zu schreiben.

4. Eine gute Vorgehensweise bei der Suche, nach dem richtigen Versicherer ist es, einen Berater aufzusuchen, der viele, viele Tarife unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften vermitteln kann und dann dort bei mehreren Anbietern erst einmal eine anonyme medizinische Vorabanfrage durchführen kann. Das bedeutet, es wird in einer Anfrage angegeben – Geschlecht, Alter, Beruf, Höhe der BU-Rente und Erkrankungen und dann erfragt, wie so etwas beurteilt wird und ob ggf. überhaupt ein Abschluss möglich ist oder eher mit einer Ablehnung zu rechnen ist. Das sind dann zwar keine garantierten Aussagen, diese geben aber einen guten Überblick was möglich ist und was nicht.
Ein Berater, der nur eine einzige Versicherung vertritt, kann das nicht machen, rät ggf. sogar, einfach mal einen Antrag zu stellen, um zu sehen, was geht und das kann dann die unglückliche Folge haben, dass Sie abgelehnt werden, was dann zur Folge hat, dass dieser Vorgang in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsgesellschaft (auch genannt die Risikowagnisdatei) eingetragen wird und dort, soweit ich weiß, 5 Jahre lang gespeichert wird. Sollten Sie also bei einem anderen Versicherer einen Antrag stellen, kann der sofort sehen, dass da schon mal was mit Depressionen war.

Fazit:
Wie gut oder schlecht Sie beraten wurde, kann ich weder sehen, noch beurteilen und will ich auch nicht. Ich würde aber schon mal genau nachfragen, wie groß überhaupt die Chancen einer Annahme sind, ob mit Ausschlussklauseln zu rechnen ist oder ob ggf. ein Risikozuschlag zu erwarten ist.


MfG
admin


von: atoya24 am: 24.06.2009 - 11:42 Uhr


vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ok, Vertreter lass ich dann mal sein. Dann nenn ich ihn einfach Berater.

Ich habe einen Berater für eine Versicherung. Und er bot mir diese Versicherung an. Und jetzt nach 4 Wochen werde ich gebeten der Versicherung sämtliche Befunde zu übergeben.

So wie ich es jetzt verstanden habe, kann es passieren, dass es nun wohlmöglich garnicht zu einem Abschluss kommen könnte. Ist das so richtig? Gestern meinte mein Berater, dass sich der Abschluss der Versicherung mangels fehlender Unterlagen verschiebt und ich wahrscheinlich dann in 2 oder 3 Monaten die Beiträge (Vers.schutz ab 1.Juni) aufeinmal zahlen müsste.

Und was ist mit den Beiträgen, wenn die Versicherung zurücktritt? Muss ich die dann trotzdem auch zahlen?

Was ist eine Abschlussklausel?

MFG


Kommentar von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am: 25.06.2009 - 09:27 Uhr

Hallo!

1. Die Versicherungen legen häufig gleich in den allgemeinen Bedingungen fest wie es mit dem vorläufigen Versicherungsschutz während der Antragsprüfung aussieht. Vielleicht diesen Themenpunkt mal suchen bzw. den Berater fragen, wie der gewählte Versicherer das handhabt.
2. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind meines Wissens auch keine Beiträge zu entrichten. Wenn ein Vertrag zustande kommt, die Versicherung jedoch aus bestimmten Gründen vom Vertrag zurücktreten kann (z.B. weil die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt wurde), denke ich mal, ist für die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand auch der Beitrag zu entrichten. Da müsste man ggf. mal einen Anwalt fragen, wie das genau geregelt ist. Vielleicht kann ja ein anderes Forumsmitglied hierzu etwas schreiben.
3. Eine Ausschlussklausel beschreibt einen Versicherungsfall, der vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. Sollte also der in der Ausschlussklausel beschriebene Fall eintreten, wäre der Versicherer von der Leistung frei.
Hierzu ein Beispiel: Sie erhalten einen Vertrag mit einer Ausschlussklausel für Depressionen. Sollten Sie dann berufsunfähig werden z.B. aufgrund eines Herzinfarktes, so wäre das versichert. Sollten Sie berufsunfähig werden aufgrund von Depressionen, so würden Sie keine BU-Rente erhalten.



MfG
admin


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