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steuerpflicht


In Kategorie: Fragen Forum


von: Manuela am: 08.02.2011 - 13:59 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 839 mal gelesen)


Ist die Rente aus einer Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer steuerpflichtig, wenn die versicherte Person eine andere ist?




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 09.02.2011 - 09:13 Uhr :

Hallo Manuela!

Ich bin kein Steuerberater und darf mich daher nicht professionell zu diesem Thema äussern.
Daher nur meine private Meinung:
Steuern zahlt nur der der das zu versteuernde Einkommen erhält!

Allerdings spielt das Thema Steuern bei der BU Versicherung keine große Rolle, da von dieser Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist. Dazu steht schon an anderer Stelle im Forum:

Muss ich meine BU-Rente versteuern?

Ja, allerdings nur mit dem Ertragsanteil, also nicht die ganze Rente. Der Ertragsanteil ist umso höher, je eher die BU-Rente beansprucht wird. Denn je länger die verbleibende Laufzeit, umso höher ist der Ertragsanteil. Bei einer verbleibenden Laufzeit von 45 Jahren beträgt somit der Ertragsanteil ganze 42%, bei verbleibenden 30 Jahren noch 30%, bei verbleibenden 15 Jahren noch 16% und bei verbleibenden 5 Jahren noch 5%. (Siehe §55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.)

MfG

Alexander Reibold



von: Manuela am: 11.02.2011 - 11:00 Uhr


Hallo Herr Reibold!

Vielen Dank für Ihre Antwort, aber so richtig weiter hilft mir das nicht. Wie die Rente versteuert wird, ist mir bekannt, aber wirklich in jedem Fall beim Versicherungsnehmer. In meinem Fall hat eine Mutter für Ihr Kind (beim Abschluss noch Kind) eine BU-Versicherung abgeschlossen. Nun ist das Kind Volljähring und der Fall, dass die Rente gezahlt wird eingetroffen. Die Mutter hat ja selbst schon Einkommen, wenn die Rente dazu kommt, fällt ja in jedem Fall Steuer an. Die Rente ist ja eigentlich für den Sohn?!? Vielleicht habe Sie noch eine Idee?


Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 11.02.2011 - 11:43 Uhr :

Hallo Manuela!

Ist denn das Kind nicht der Bezugsberechtigte im Erlebensfall? Das halte ich für normal und habe es so in den Fall hinein interpretiert.
Wenn dort die Mutter, also die Versicherungsnehmerin eingetragen ist, dann bekommt tatsächlich sie die Rente und müsste diese vermutlich auch versteuern.

Am besten sollte die Dame das aber mal einen Steuerberater fragen. Oder vielleicht kann die Versicherungsgesellschaft hier eine sichere Auskunft geben.

MfG

Alexander Reibold

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