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nach BU-Ablehnungsbescheid, was soll man tun mit Berufsunfähigkeitsversicherung?


In Kategorie: Fragen Forum


von: schneemann am: 04.07.2009 - 14:56 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 3771 mal gelesen)


HAllo Zusammen,
leider kann ich mir nicht alleine helfen und benötige Info`s bzw. Hilfe beim Durchsetzen meiner BU.

Zu Fall:
Ich bin Aussendienstler, auf selbständiger Basis für eine Versicherung tätig gewesen.
Im Dez. 06 hat mich mein Arzt wegen Angstzustände und Depressionen bis zum heutigen Datum krank geschrieben.
Im Juli 07 war in für 8 Wochen in Windach (psychosomatische Klinik), die mich wieder entlassen haben als "unveränderter Einlieferungsbescheid". Im Feb.08 wurde ich von einem Gutachter, der von der KV beauftragt wurde, begutachtet und er stellte die BU fest.
Meine Versicherung hat dann die BU-Leistung aufgenommen und bis zum heutigen Datum meine BU-Rente gezahlt.
Heute, 04.07.09, habe ich von meiner Versicherung ein Bescheid erhalten, in dem steht, dass gem. dem Gutachten, welches im März 09 von ihnen beauftragt wurde, keine BU im Sinne der BU-Versicherung mehr besteht, da die Gutachterin festgestellt hat, dass ich nur bis 40% BU bin.
Wie schon gesagt, ich bin Aussendienstler für eine Versicherung und mein Arbeitstag bestand darin, dass ich ca. 3-4 Stunden täglich gewisse Vor- und Nacharbeiten gemacht habe und 8-9 Stunden täglich Kundenbesuche gehabt habe. Die Gutachterin stellte fest, dass ich meinen Beruf ausüben kann, jedoch nur bis 40% und dass ich keine Tätigkeit mit Kundenbesuche ausüben kann.

Jetzt ist es so, dass in dem Gutachten vom März 09 kein Bezug auf das Gutachten vom Feb 07 gezogen wird.

Ich stehe jetzt an einem Punkt, wo ich nicht mehr weiter weiss, was ich tun kann oder soll.

Wer kann mir helfen?

Grüss
Marc




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 06.07.2009 - 11:23 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Hallo!

Ich denke, hier könnte ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, weiterhelfen. Daher verweise ich in solchen Fällen gerne auf den Link:
„Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Oben Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“; dann finden Sie den genannten Link auf der linken Seite.)

In einem ersten Gespräch lässt sich sicher klären, welches weitere Vorgehen hier Sinn machen würde und ob die Ablehnung der Versicherung hinzunehmen ist oder nicht.

Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied noch einen guten Tipp.

MfG
admin


von: schneemann am: 06.07.2009 - 11:38 Uhr


» Hallo!
»
» Ich denke, hier könnte ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der sich auf
» dieses Thema spezialisiert hat, weiterhelfen. Daher verweise ich in solchen
» Fällen gerne auf den Link:
» „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Oben
» Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“; dann finden Sie den
» genannten Link auf der linken Seite.)
»
» In einem ersten Gespräch lässt sich sicher klären, welches weitere
» Vorgehen hier Sinn machen würde und ob die Ablehnung der Versicherung
» hinzunehmen ist oder nicht.
»
» Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied noch einen guten Tipp.
»
» MfG
» admin

Hallo
und danke für die Antwort.
Ich habe bereits einen Fachanwalt in meiner Nähe gefunden und da warte ich auf nen Rückruf.

Denoch bin ich, gerade jetzt, für alle Info`s dankbar, weil mir sozusagen eine Dead-Line gesetzt wurde und darüber hinaus gibt es nichts mehr.



von: schneemann am: 09.07.2009 - 09:25 Uhr


» » Hallo!
» »
» » Ich denke, hier könnte ein Gespräch mit einem Fachanwalt, der sich auf
» » dieses Thema spezialisiert hat, weiterhelfen. Daher verweise ich in
» solchen
» » Fällen gerne auf den Link:
» » „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Oben
» » Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“; dann finden Sie den
» » genannten Link auf der linken Seite.)
» »
» » In einem ersten Gespräch lässt sich sicher klären, welches weitere
» » Vorgehen hier Sinn machen würde und ob die Ablehnung der Versicherung
» » hinzunehmen ist oder nicht.
» »
» » Aber vielleicht hat ein anderes Forumsmitglied noch einen guten Tipp.
» »
» » MfG
» » admin
»
» Hallo
» und danke für die Antwort.
» Ich habe bereits einen Fachanwalt in meiner Nähe gefunden und da warte ich
» auf nen Rückruf.
»
» Denoch bin ich, gerade jetzt, für alle Info`s dankbar, weil mir sozusagen
» eine Dead-Line gesetzt wurde und darüber hinaus gibt es nichts mehr.



NEUES vom Anwalt.
gem. VVG muss eine Gesellschaft, wenn sie die Zahlung einstellen will, dem VN einen Monat zuvor dieses anzeigen. Da war altes Gesetzt. Neues Gesetz, gilt auch für Altverträge, muss die Gesellschaft 3 Monate vorher die Zahlungseinstellung anzeigen.

Kurzum... jetzt kann ich erstmal etwas aufatmen und mir einen Schlachtplan zusammen stellen


Kommentar von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am: 09.07.2009 - 11:06 Uhr

Hallo!

Schön, dass etwas für Sie positives eingetreten ist.

Uns würde es natürlich freuen, wenn Sie auch weiterhin berichten könnten, wie der Fall verläuft, da dies sicherlich wertvolle Information für unsere Leser und für Ratsuchende beinhalten würde.

Weiterhin alles Gute!
admin



von: schneemann am: 29.07.2009 - 05:50 Uhr


» Hallo!
»
» Schön, dass etwas für Sie positives eingetreten ist.
»
» Uns würde es natürlich freuen, wenn Sie auch weiterhin berichten könnten,
» wie der Fall verläuft, da dies sicherlich wertvolle Information für unsere
» Leser und für Ratsuchende beinhalten würde.
»
» Weiterhin alles Gute!
» admin


mein anwalt hat der versicherung eine frist bis zum 24.07.09 gegeben, in dem sie sich dazu bekennen sollen.
am 27.07.09 erhielt mein anwalt ein fax.

zitat:
sehr geehrter p.
wir können ihre rechtsauffassung in diesem versicherungsfall leider nicht teilen und müssen deshalb an unserer leistungsentscheidung festhalten. wir bitten um verständnis.

mit freundlichen grüssen
kundenservice
zitat ende.

man achte bitte auf die anrede meines anwaltes. er ist männlich und nicht "irgendwas" und man achte auf die unterschrift "kundenservice"???

fakt ist, dass mein anwalt jetzt klage einreichen wird.

stellungsnahme vom anwalt herrn p.

"Sehr geehrter Herr Rxxx,

wir teilen Ihre Auffassung, dass die lapidare Aussage der XXX zu dem durchaus differenzierten Vortrag aus unserem Schreiben vom 10.07.2009 nicht mehr enttäuschend, sondern einigermaßen unangemessen ist. Offenbar will die XXX Sie alleine durch die Leistungsverweigerung im Regen stehen lassen.

Aus unserer Sicht bleibt damit nur die Klage gegen die XXX Lebensversicherung, die beim Landgericht RXXX eingereicht werden kann. Als Argumente für die Klage könnten zum einen das nervenärztliche Gutachten aus dem Jahr 2007 sowie der ärztliche Befundbericht vom 07.07.2009 herangezogen werden. Zudem sind die formellen Fehler der Nachprüfungsentscheidung, die wir bereits in unserem Schreiben vom 10.07.2009 angeprangert haben, einzuführen.

...

Wir halten das klageweise Vorgehen durchaus für aussichtsreich, da insbesondere die uns bisher vorgelegten ärztlichen Befunde eine klare Sprache sprechen. Wir können daher das Klageverfahren durchaus empfehlen.

Soweit Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen"


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