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Auszahlung am Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung?


In Kategorie: Fragen Forum


von: gabi am: 08.07.2009 - 22:27 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 7922 mal gelesen)


hallo
wird die bu auch ausgezaglt wenn keine bu eintritt und vertragslaufzeit zu ende ?




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 09.07.2009 - 09:18 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Hallo!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung und kein Sparvertrag. Das muss man ganz klar auseinanderhalten. Man erhält Versicherungsschutz und bezahlt hierfür.

Tritt der Versicherungsfall ein erhält man i.d.R. ja auch eine Summe ausgezahlt, die man selbst niemals aufgebracht hätte – daher versichert man sich ja auch.

(Im Gegensatz z.B. zur Vollkaskoversicherung beim Auto – da geht es oft nur um Summen von 10000 oder 20000 EURO; doch hier sitzt das Geld beim Verbraucher oft lockerer als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der es um Summen im 6-stelligen Bereich geht.)

Da ein Versicherungsfall die Versicherung natürlich viel Geld kostet, ist es für eine Versicherungsgesellschaft wichtig, viele Versicherte zu haben, die nicht berufsunfähig werden, um die Versicherten, die berufsunfähig werden, auch entsprechend bezahlten zu können.

Ein (stark vereinfachtes) Rechenbeispiel:

Jemand vereinbart mit 30 Jahren eine BU-Rente in Höhe von 1000.- EURO monatlich.
Hierfür bezahlt er im Jahr 400.- EURO.
Mit 40 wird er so berufsunfähig, dass die Versicherung 20 Jahre lang die BU-Rente auszahlen muss, also eine Summe von 20 x 12000.- EURO, also 240000.- EURO.
Einbezahlt hat der Versicherte zuvor 10 Jahre lang, also 10 x 400.-, also 4000.- EURO.

Es gibt natürlich auch Angebote, die sagen, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, dann bekommt man so und so viel zurück. Man muss aber schon sehen, dass diese Gelder natürlich in die Kalkulation der Beiträge mit einfließen müssen.

Es gibt auch zu Hauf Angebote von Renten- und Lebensversicherungen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Das bedeutet, man spart und die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann nur ein Zusatz.
Das ist allerdings mit großer Vorsicht zu genießen. Da hier erhebliche Monatsbeiträge zusammenkommen, verleitet das gerne dazu, eine viel zu niedrige BU-Rente zu vereinbaren. Zudem besteht die Gefahr, dass man mal in Zahlungsschwierigkeiten kommt und dann kann man die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gesondert weiterlaufen lassen. Wer jedoch mal seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz verloren hat, kann aufgrund der strengen Gesundheitsprüfung hier gewaltige Probleme haben, diesen wichtigen Schutz wieder zu erhalten.

MfG
admin


von: schneemann am: 09.07.2009 - 09:18 Uhr

» hallo
» wird die bu auch ausgezaglt wenn keine bu eintritt und vertragslaufzeit zu
» ende ?

Hallo Gabi,

die BU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung, d.h. die Gesellschaft zahlt nur dann, wenn ein leistungpflichtiger Schaden eintritt, i.d.R. wird man mind. 6 Monate arbeits oder berufsunfähig.

Jedoch gibt es einige Verträge, die sozusagen eine "Beitragsrückzahlung" haben, auch wenn nichts passiert. Hier sind die Beiträge meist höher als bei der normalen Variante.

Schau einmal auf deine Police... da sollten die Daten vermerkt sein.

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