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Berufsunfähigkeitsrente und Kosten für Krankenversicherung
In Kategorie: Fragen Forum
von: britta63 am: 10.07.2009 - 11:15 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 4786 mal gelesen)
Hallo, ich bin seit einigen Jahren über 50% berufsunfähig und bekomme eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichzeitig gehe ich noch stundenweise einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Vor einigen Tagen stieß ich jetzt auf einen Artikel, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen der Krankenkasse gemeldet werden müssen. Was heißt das jetzt für mich im Klartext? Muss ich trotz meines anteils aus der Beschäftigung auch noch die vollen Prozent für meine Rente an die Kasse zahlen? Muss ich mit einer Nachzahlung für die ganze Zeit rechnen? Das würde mich ja ruinieren. Was bleibt einem dann überhaupt noch nach Abzug der Steuern und, wenn ja, der Krankenversicherung von der Rente?
Ich bin ziemlich am Boden. Danke für eure Antworten.
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 14.07.2009 - 09:16 Uhr
:
Hallo!
Leider ist mir die Frage nicht ganz klar, aber vielleicht hilft Ihnen das weiter:
Es gibt ein Urteil des BSG (1996). Laut diesem wird die Berufsunfähigkeitsrente von einer privaten Versicherung nicht gegen gerechnet – würde für Sie bedeuten, dass das nicht als Einkommen gilt, auf das Sie dann Beiträge zahlen müssen.
Möglicherweise könnte es jedoch anders sein, wenn die Satzung Ihrer Krankenkasse dies dennoch als Einkommen wertet. Lesen Sie da doch mal rein.
Im Übrigen ist die Verjährung zu berücksichtigen von 4 Jahren, bei Vorsatz 10 Jahre.
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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Hallo!
Leider ist mir die Frage nicht ganz klar, aber vielleicht hilft Ihnen das weiter:
Es gibt ein Urteil des BSG (1996). Laut diesem wird die Berufsunfähigkeitsrente von einer privaten Versicherung nicht gegen gerechnet – würde für Sie bedeuten, dass das nicht als Einkommen gilt, auf das Sie dann Beiträge zahlen müssen.
Möglicherweise könnte es jedoch anders sein, wenn die Satzung Ihrer Krankenkasse dies dennoch als Einkommen wertet. Lesen Sie da doch mal rein.
Im Übrigen ist die Verjährung zu berücksichtigen von 4 Jahren, bei Vorsatz 10 Jahre.
MfG
admin
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 14.07.2009 - 11:25 Uhr
:
Hallo!
Noch eine Frage bzw Bitte:
Wissen Sie noch wo Sie diesen Artikel gelesen haben und wie dieser Artikel hieß? War das Online? Gibt es ggf. einen Link dazu? Könnten Sie mir das bitte noch mitteilen?
Ich wäre Ihnen für diese Information sehr dankbar.
admin
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Hallo!
Noch eine Frage bzw Bitte:
Wissen Sie noch wo Sie diesen Artikel gelesen haben und wie dieser Artikel hieß? War das Online? Gibt es ggf. einen Link dazu? Könnten Sie mir das bitte noch mitteilen?
Ich wäre Ihnen für diese Information sehr dankbar.
admin
von: britta63 am: 14.07.2009 - 12:54 Uhr
Hallo und guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider kann ich nicht mehr sagen, wo ich das gelesen hatte. Es war online und ich habe es gefunden, als ich auf der Suche nach der Versteuerung meiner Rente gesucht habe. Allerdings hatte ich meine Frage auch in anderen Foren und z. B. "gute frage.net" eingestellt und dort nur falsche Auskünfte bekommen. Vielleicht handelte es sich bei diesem Artikel, den ich gelesen hatte auch nur um solche einen Kommentar.
Inzwischen habe ich aber auch einen Anwalt gefragt und die Auskunft erhalten, dass rein private BU-Renten nicht zu den so genannten Versorgungsbezügen zählen und diese nicht berücksichtigt werden, so lange ich noch einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe.
Aber ich habe sicher hier ein sehr interessantes Forum entdeckt, da ich auch schon viel Quälerein mit meiner BU-Versicherung hatte und eigentlich nie genau weiß, wie lange die noch zahlen. Trotzdem muss ich volle Steuern bis zum Laufzeitende zahlen ohne dass die Versicherung eindeutig ein schriftliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bis Ende der Laufzeit bestätigt?! Ziemlich haarig.... finde ich.
MfG. britta63
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