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Leistungsverweigerung der Berufsunfähigkeitsversicherung


In Kategorie: Fragen Forum




von: gioaroquai am: 27.07.2009 - 16:12 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1379 mal gelesen)


Hallo,

meine Bu will nicht zahlen und wirft mir arglistige Täuschung nach §22 VVG und §123BGB vor...

ich hätte bei der untersuchung vor vertragsabschluß, august 2001, falsche angaben gemacht...weil ich nicht angegeben habe das ich 1999 wegen psychosomatischer krankheit 7 tage arbeitsunfähig und april 2001 wegen verdacht auf myocarditits (viraler infekt der evtl. auf herzmuskel übergehen kann) 9 tage au war...????im fragebogen hab ich ganz klar die frage bejaht ob behandlungen wegen bluthochdruck, herzrythmusstörungen etc. stattfanden und verneint ob ich in psychologischer o. therapeutischer behandlung war...eine therapie habe ich erst 2008 begonnen..es heißt jetzt ich hätte zwei schwerwiegende krankheiten nicht angegeben und der vertrag wäre bei kenntnis damals garnicht zustande gekommen...

was ist mit dem neuen vvg seit jan. 09 das ja auch für alte verträge gilt?...was ist mit den beiträgen die ich geleistet habe...die versicherung will wie gesagt garnichts zahlen...find das hammer das mir vorgeworfen wird ich hätte vorsätzlich etwas "vorgetäuscht"...mir war 01 wahrscheinlich garnicht mehr in erinnerung das ich 99 wegen eines "seelischen Tiefs" krank geschrieben war...wirklich psychische probleme haben erst mit einem klinikaufenthalt 08 angefangen und seitdem bin ich auch erst in therap. bahandlung...


Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 29.07.2009 - 09:38 Uhr :
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Hallo!

Ich denke, hier könnte es durchaus ratsam sein, mal mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu sprechen.

Ich verweise hier stets gern auf den Link:
„Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“. (Reiter oben „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ und dann Link in der linken Spalte.)

Vielleicht finden Sie auf diesen Weg Hilfe!

MfG
admin


von: schneemann am: 29.07.2009 - 05:34 Uhr


» Hallo!
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» Ich denke, hier könnte es durchaus ratsam sein, mal mit einem
» spezialisierten Rechtsanwalt zu sprechen.
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» Ich verweise hier stets gern auf den Link:
» „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“. (Reiter
» oben „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ und dann Link in der linken
» Spalte.)
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» Vielleicht finden Sie auf diesen Weg Hilfe!
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» MfG
» admin

es ist immer ein problem, wenn man was in der vergangenheit nicht angegeben hat - aus welchem grund auch immer.
mein rat ist auch der... einen anwalt aufsuchen oder mal mit dem ombutsmann reden.
gruss
schneemann


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