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Nach Abschluss weniger Nettogehalt


In Kategorie: Fragen Forum


von: Zülle am: 13.05.2011 - 21:22 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 503 mal gelesen)


Hallo, ich habe seit 1995 eine LV mit BU (1000 €) bei der Allianz. Seit 5 Jahren Arbeite ich aber nur noch 20 Stunden pro Woche (600 € Netto).Zahlt die Versicherung im Schadensfall trotzdem die 1000 € oder weniger? Versicherungssumme war bei Abschluss 1890 DM.




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 16.05.2011 - 09:12 Uhr :

Hallo!

Diese Frage ist ohne Einsicht in die Versicherungsbedingungen leider nicht zu 100 % zu beantworten. Ob es in Ihrem älteren Vertrag einen Prüfung der Angemessenheit der Rente im Vergleich zum Einkommen im versicherten Beruf gibt, kann ich so nicht sagen. Ist denn bei Ihnen der "zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war" versichert? Oder der bei Antragsstellung angegebene Beruf?

In der Regel gilt in heutigen Verträgen, dass man die Rente ausbezahlt bekommt, für die man Beiträge entrichtet hat. Auch wenn das im Schadensfall mehr Einkommen bedeuten würde.

MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler


von: Zülle am: 16.05.2011 - 10:18 Uhr


Guten Tag Herr Reibold,

ich habe mir am Wochenende den Versicherungsschein ( von 1997 nicht 1995) nochmals genau Durchgelesen, da steht nichts von "nur 70% des Nettoeinkommens".
Allerdings habe ich mir am Freitag bei meinem Versicherungsvertreter nochmals die aktuellen "Besondere Bedingungen für Bausteine zur BU-Vorsorge vom Dez.2010)
ausdrucken lassen und da ist es unter § 4 "Wann können Sie Ihre Rente erhöhen" vermerkt!
Mein Beruf ist immer noch der selbe wie bei der Antragstellung nur eben 20 statt 40 Stunden pro Woche.
Ich bin im Sept. 2010 vom Dach gefallen, und habe einen sehr koplizierten Bruch des rechten Arms. Mein Arzt hat mir auch schon die BU bestätigt,kann meinen Beruf keine habe Stunde ausüben!
Allerdings war der Ufall 2 Monate nach beginn meiner Elternzeit, da meine Frau Vollzeit arbeitet.
Eigentlich hätte ich im April 2011 wieder Arbeiten sollen!

Danke für ihre schnelle und freundliche Auskunft


Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 16.05.2011 - 11:57 Uhr :

Guten Tag!

Vermutlich galt auch bei Ihrer Antragsstellung 1997 die Annahmerichtlinie die bestimmt, dass nur Renten bis zu 70 % des aktuellen Nettoeinkommens versichert werden können. Und vermutlich wurden Sie damals nach Ihrem Einkommen gefragt, so dass die BU Rente darauf abgestimmt werden konnte.
Wenn nun nicht vereinbart ist, dass der "zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgetaltet war" versichert ist, dann könnte man Ihnen Probleme bereiten. Denn Sie verdienten zuletzt ja weniger als damals und würden den gleichen Vertrag heute garnicht bekommen.

Doch ich möchte Ihnen keine Angst machen. Stellen Sie doch erst einmal einen Leistungsantrag! Vielleicht geht der ja ohne Probleme durch. Dass Ihr Arzt Ihnen schon die BU Bestätigt hat, ist ein erster positiver Schritt. Häufig wagen die Ärzte keine so klaren Aussagen.

MfG
Alexander Reibold



von: Zülle am: 16.05.2011 - 01:15 Uhr


Guten Tag,

aber müsste das mit den 70% nicht im Versicherungsschein stehen? denn bei sämtlichen Schriftferkehr der letzen Jahre stand immer "Die Bedingungen der BUZ entnehmen Sie Bitte ihrem Versicherungsschein" und sorry habe vergessen das der Arzt mich erstmal bis Dez.2011 BU geschrieben hat.
Leistungsantrag wurde im Dez. gestellt.
Vielle Grüße Zülle


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