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Verhältnis Berufsunfähigkeit zur teilweisen Erwerbsminderungsrente


In Kategorie: Fragen Forum


von: Simone Liebscher am: 06.08.2009 - 13:25 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 946 mal gelesen)


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit kurzem eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, d.h. eine Arbeitszeit von 3-6 Std. täglich ist noch möglich. Meine ehemalige Firma hatte eine sog. Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen. Sollten meine Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit durch den Versicherungsträger stattgegeben werden, möchte ich anfragen, wie sich das Verhältnis zu meiner bereits bewilligten Erwerbsminderungsrente stellt. Wird diese dann verrechnet, entfällt diese oder ? Es mag vielleicht ein wenig selbstsüchtig klingen, aber ich möchte nach langem bürokratischem Kampf am Ende durch einen "Verfahrensfehler" meinerseits nicht leer ausgehen. Zweite Frage: Ist es war, daß bei Bewilligung der Berufsunfähigkeit meine Krankenkasse erneut Beiträge abziehen kann ? Sozusagen als Dreisatz: 1. vom Arbeitsentgelt, 2. von der Erwerbsminderungsrente 3. aus der Berufsunfähigkeit und welche Beiträge werden/müssen außerdem abgeführt werden. Letzte Frage: Gibt es ein Anwaltsregister für Versicherungsfragen, d.h., einen "parteiischen Fachanwalt für meine Versicherungsfragen" sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Beantwortung und möchte mich auf diesem Wege für diese Frageplattform gleichfalls bedanken.
Beste Grüße
Simone Liebscher




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 10.08.2009 - 11:20 Uhr :
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Sehr geehrte Frau Liebscher,

die private Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente des Staates gibt es nebeneinander.
Sie zahlen im Prinzip bei Erhalt der privaten Berufsunfähigkeitsrente keine Krankenkassenbeitrage, da es sich ja nicht um ein Einkommen handelt. Das aber am besten mit der Krankenkasse genau vorher besprechen.

Fragen bezüglich der Erwerbsminderungsrente können Sie im Prinzip mit der Rentenversicherung klären. Das sind sozialversicherungsrechtliche Fragen. Hier geht es auch stets um die individuell bereits geleitsteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Sollten konkrete Fragen zum Vertrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auftreten, ist in der Regel, der Makler oder Versicherungsberater, bei dem der Abschluss getätigt wurde, der Ansprechpartner. Da Sie einen solchen eventuell nicht haben, da der Vertrag ja durch die Firma abgeschlossen wurde, wäre im Zweifelsfall ein Gespräch mit einem Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, ratsam.

Weitere Anlaufstellen wären z.B. auch die Verbraucherzentralen oder die PV-Anspruchshilfe e.V.


MfG
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