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Schweigepflichtentbindung (generelle oder im Enzelfall)
In Kategorie: Fragen Forum
von: Stephan am: 05.07.2011 - 14:09 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 734 mal gelesen)
Hallo,
welche Art Schweigeflichtentbindung ist es sinnvoller im BU Vertrag zu wählen,generelle
oder im Einzelfall ?
Kann das Einfluss auf das zustande kommen des Vertrages haben ?
von: Carmen am: 05.07.2011 - 19:21 Uhr
Hallo,
im Zusatzfragebogen zur Gesundheit lautet die Frage: "(Seit wann haben Sie eine allergische Erkrankung?)"
Ist diese Frage zeitlich unbegrenzt gestellt(bis zur Geburt)? Die "normalen" Gesundheitsfragen im BUV-Antrag beziehen sich auf die letzten 5 Jahre.
Was ist hier mit dem Begriff Erkrankung gemeint? Geht es darum, wann diese durch einen Behandler diagnostiziert/behandelt wurde oder wann die Symptome das erste mal auftraten?
Danke und Grüße
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 05.07.2011 - 20:56 Uhr
:
Hallo Stephan und Carmen!
Die generelle Entbindung von der Schweigepflicht ist die einfachere Lösung. Geeignet für Menschen die sowieso keine Rückfragen erwarten. Wenn man mit einer Rückfrage rechnet, würde ich immer die Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall wählen. Dann bekommt man selbst mit wer was gefragt wird und kann vielleicht mit dem Arzt noch sprechen, bevor der die Antwort abschickt.
Ich hatte schon Fälle in denen Ärzte viel mehr als nötig geantwortet haben.
Die Frage zum Gesundheitsfragebogen ist eindeutig. Man muss die Fragen so beantworten wie sie gestellt wurden, ohne eigene Interpretation.
Ein solcher Fragebogen wir ja nur dann eingesetzt, wenn die regulären Antragsfragen das Risiko für die Versicherung nicht ausreichend klären.
Also: Seit wann in Ihrem Leben haben Sie Symptome einer Allergie?
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Hallo Stephan und Carmen!
Die generelle Entbindung von der Schweigepflicht ist die einfachere Lösung. Geeignet für Menschen die sowieso keine Rückfragen erwarten. Wenn man mit einer Rückfrage rechnet, würde ich immer die Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall wählen. Dann bekommt man selbst mit wer was gefragt wird und kann vielleicht mit dem Arzt noch sprechen, bevor der die Antwort abschickt.
Ich hatte schon Fälle in denen Ärzte viel mehr als nötig geantwortet haben.
Die Frage zum Gesundheitsfragebogen ist eindeutig. Man muss die Fragen so beantworten wie sie gestellt wurden, ohne eigene Interpretation.
Ein solcher Fragebogen wir ja nur dann eingesetzt, wenn die regulären Antragsfragen das Risiko für die Versicherung nicht ausreichend klären.
Also: Seit wann in Ihrem Leben haben Sie Symptome einer Allergie?
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
von: Frank am: 25.10.2011 - 06:18 Uhr
Guten Tag Herr Reibold,
zu der Frage der Schweigepflichtentbindung, kann ich nur jedem raten, diese für jeden Einzelfall zu entscheiden.
Somit hat man immer einen Überblick, wer was erfragen will - und somit kann man auch denn rechtliche Klarheit schaffen.
Vielen Dank
Frank
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