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BU-Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung höher als Einkommen
In Kategorie: Fragen Forum
von: Tom am: 25.08.2009 - 14:40 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2553 mal gelesen)
Hallo,
ich war 6 Monate ununterbrochen krank und habe lt meinem Vertrag Anspruch auf BU. Allerdings habe ich aktuell eine 50% Stelle und somit weniger Brutto als zum Abschluß der Versicherung.
Hat dies Auswirkungen auf die Leistungshöhe der Versicherung?
Gruß
Tom
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 31.08.2009 - 17:50 Uhr
:
Hallo!
Der Minderverdienst ist an sich nicht das Problem, da kein bestimmter Arbeitsplatz versichert wird. Aber es geht darum, wie Ihre Tätigkeit konkret ausgestaltet war in den so genannten gesunden Tagen. Wenn Sie da schon zu 50% gearbeitet haben, wird die BU daran gemessen, dh, ob Sie diese Tätigkeit noch halbschichtig ausüben können. Bei einer 4-Atunden-Tätigkeit wäre die Frage, ob Sie das noch 2 Stunden machen können. Daran kann dann der BU-Anspruch fix scheitern. Bei einer Verweisungstätigkeit, sofern dies die Bedingungen vorsehen, wäre auch das Mindergehalt Vergleichsmaßstab.
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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Hallo!
Der Minderverdienst ist an sich nicht das Problem, da kein bestimmter Arbeitsplatz versichert wird. Aber es geht darum, wie Ihre Tätigkeit konkret ausgestaltet war in den so genannten gesunden Tagen. Wenn Sie da schon zu 50% gearbeitet haben, wird die BU daran gemessen, dh, ob Sie diese Tätigkeit noch halbschichtig ausüben können. Bei einer 4-Atunden-Tätigkeit wäre die Frage, ob Sie das noch 2 Stunden machen können. Daran kann dann der BU-Anspruch fix scheitern. Bei einer Verweisungstätigkeit, sofern dies die Bedingungen vorsehen, wäre auch das Mindergehalt Vergleichsmaßstab.
MfG
admin
von: Tom am: 02.09.2009 - 02:45 Uhr
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Es gestaltet sich folgendermaßen.
Ich hatte eine 100% Stelle und habe zum 1.11 auf 50% reduziert. der 1.11. war aber auch mein erster Krankheitstag, womit ich noch nach Vollzeitvertrag Krankengeld erhalten habe. D.h. ich habe zu "gesunden" Tagen noch nicht zu 50% gearbeitet. Die 50% Stelle habe ich jetzt u.a. weil ich nicht wieder krank werden möchte.
Meine Frage ist, inwieweit mein aktuelles Bruttogehalt eine Minderung der Leistung zur Folge hat, da die BU höher als mein derzeitiges (50%) Einkommen ist.
Danke und Gruss
Tom
» Hallo!
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» Der Minderverdienst ist an sich nicht das Problem, da kein bestimmter
» Arbeitsplatz versichert wird. Aber es geht darum, wie Ihre Tätigkeit
» konkret ausgestaltet war in den so genannten gesunden Tagen. Wenn Sie da
» schon zu 50% gearbeitet haben, wird die BU daran gemessen, dh, ob Sie diese
» Tätigkeit noch halbschichtig ausüben können. Bei einer 4-Atunden-Tätigkeit
» wäre die Frage, ob Sie das noch 2 Stunden machen können. Daran kann dann
» der BU-Anspruch fix scheitern. Bei einer Verweisungstätigkeit, sofern dies
» die Bedingungen vorsehen, wäre auch das Mindergehalt Vergleichsmaßstab.
»
»
» MfG
» admin
Kommentar von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am: 05.09.2009 - 13:25 Uhr
Hallo,
es kommt nicht auf die Erkrankung, d.h. AU an, sondern darauf, wann Sie bu waren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beides zusammen gefallen ist. Dann stellt sich weiter die Frage, wie lange Sie schon auf 50% reduziert hatten, bevor Sie bu wurden, d.h., ob sich das schon als Lebensstellung dargestellt hat (kann man drüber streiten, ab wann, ca. 6 Monate, käme dann hin). So wie ich das lese, haben Sie aber nie 50% gearbeitet, sondern sind gleichzeitig erkrankt. Ob das dann als Lebensstellung zu werten ist, ist wohl zu bezweifeln. Wahrscheinlich würde ein Gericht dann die BU messen an der 100%-Tätigkeit.
Da der Fall jedoch sich durchaus rechts speziell anhört und somit einiges an Unklarheiten aufwirft verweise ich wieder mal gerne auf unseren Link: „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (oben Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ und dann Link auf der linken Seite). Dort finden Sie einen Ansprechpartner, der die Sachlage sicherlich komplett mit Ihnen klären könnte.
Vielleicht kann auch noch ein anderes Forumsmitglied einen hilfreichen Beitrag hierzu schreiben.
MfG
admin
Hallo,
es kommt nicht auf die Erkrankung, d.h. AU an, sondern darauf, wann Sie bu waren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beides zusammen gefallen ist. Dann stellt sich weiter die Frage, wie lange Sie schon auf 50% reduziert hatten, bevor Sie bu wurden, d.h., ob sich das schon als Lebensstellung dargestellt hat (kann man drüber streiten, ab wann, ca. 6 Monate, käme dann hin). So wie ich das lese, haben Sie aber nie 50% gearbeitet, sondern sind gleichzeitig erkrankt. Ob das dann als Lebensstellung zu werten ist, ist wohl zu bezweifeln. Wahrscheinlich würde ein Gericht dann die BU messen an der 100%-Tätigkeit.
Da der Fall jedoch sich durchaus rechts speziell anhört und somit einiges an Unklarheiten aufwirft verweise ich wieder mal gerne auf unseren Link: „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (oben Reiter „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ und dann Link auf der linken Seite). Dort finden Sie einen Ansprechpartner, der die Sachlage sicherlich komplett mit Ihnen klären könnte.
Vielleicht kann auch noch ein anderes Forumsmitglied einen hilfreichen Beitrag hierzu schreiben.
MfG
admin
von: Tom am: 06.09.2009 - 02:15 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Ihre Mühe. Sie haben Recht BU und Krankheit fielen nicht zusammen. Mit Antritt der 50% Stelle wurde ich ca 7 Monate krank. Habe die Stelle aber erst nach Krankheit zu 50% angetreten.
BU ist nach 6 Monaten Krankheit eingetreten i.S.e. Leistungspflicht der Versicherung.
Falls noch ein anderes Forumsmitglied ergänzend eine Idee hat bin ich dankbar.
Gruß
tom
» Hallo,
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» es kommt nicht auf die Erkrankung, d.h. AU an, sondern darauf, wann Sie bu
» waren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beides zusammen gefallen ist.
» Dann stellt sich weiter die Frage, wie lange Sie schon auf 50% reduziert
» hatten, bevor Sie bu wurden, d.h., ob sich das schon als Lebensstellung
» dargestellt hat (kann man drüber streiten, ab wann, ca. 6 Monate, käme dann
» hin). So wie ich das lese, haben Sie aber nie 50% gearbeitet, sondern sind
» gleichzeitig erkrankt. Ob das dann als Lebensstellung zu werten ist, ist
» wohl zu bezweifeln. Wahrscheinlich würde ein Gericht dann die BU messen an
» der 100%-Tätigkeit.
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» Da der Fall jedoch sich durchaus rechts speziell anhört und somit einiges
» an Unklarheiten aufwirft verweise ich wieder mal gerne auf unseren Link:
» „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“ (oben Reiter
» „Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ und dann Link auf der linken
» Seite). Dort finden Sie einen Ansprechpartner, der die Sachlage sicherlich
» komplett mit Ihnen klären könnte.
»
»
» Vielleicht kann auch noch ein anderes Forumsmitglied einen hilfreichen
» Beitrag hierzu schreiben.
»
»
» MfG
» admin
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