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Zuverdienst
In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
von: Rechner am: 05.10.2011 - 11:05 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 445 mal gelesen)
Habe bei der Fa. Generali eine Berufsunfähigkeitsrente. Vom Gesundheitlichen her könnte ich 4-5 Std. täglich wieder arbeiten. Kann die Fa. Generali meine BU kürzen ? Desweiteren soll ich Angaben über mein Gehalt machen, muß ich dies tun?
Für Info wäre ich Ihnen dankbar
MfG
Rechner J.
Antwort: Borchardt - Makler für BU, PKV, Alters-/Pflegevorsorge
am 05.10.2011 - 19:11 Uhr
:
Ohne die Vertragsbedingungen Ihrer BUV zu kennen, läßt sich dazu keine Aussage treffen.
Es kommt darauf an, wie der Passus zu der Verweisungsklausel, der bisherigen Lebensstellung und der "zumutbaren Einkommensreduzierung" in den Bedingungen formuliert ist.
freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
Tel.: (040) 527 93 32
Fax: (040) 527 77 23
E-Mail: info@versicherung-borchardt.de
Internet: http://www.versicherung-borchardt.de
Ohne die Vertragsbedingungen Ihrer BUV zu kennen, läßt sich dazu keine Aussage treffen.
Es kommt darauf an, wie der Passus zu der Verweisungsklausel, der bisherigen Lebensstellung und der "zumutbaren Einkommensreduzierung" in den Bedingungen formuliert ist.
freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
Tel.: (040) 527 93 32
Fax: (040) 527 77 23
E-Mail: info@versicherung-borchardt.de
Internet: http://www.versicherung-borchardt.de
von: admin am: 13.10.2011 - 08:09 Uhr
Guten Tag!
Eine Kürzung der BU-Renten ist in der Regel in den Verträgen nicht vorgesehen, sondern nur „Alles oder Nichts".
So wie ich das lese ist es so, dass Sie z.Zt. eine Rente beziehen und Generali nachprüft, richtig?
Angaben zum Gehalt müssen Sie machen, weil bedingungsgemäß nämlich auch wirtschaftliche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Oder haben Sie noch gar keine Rente erhalten und wollen diese erst beziehen?
Im Rahmen der Nachprüfung ist die Beweislast nämlich die, dass der Versicherer Ihnen nachweisen muss, dass Sie wieder arbeiten können, und im Rahmen der Erstprüfung müssen Sie den Nachweis bringen, dass Sie nicht mehr arbeiten können.
Alles Gute!
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