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zeitlich begrenzte Gesundheitsfragen - Obliegenheitsverletzung bzw. Anfechtungsgründe
In Kategorie: Fragen Forum
von: Moody am: 01.10.2009 - 13:48 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1363 mal gelesen)
Hallo zusammen,
kannn mir jemand sagen, inwiefern es eine Oblegenheitsverletzung bzw. einen Anfechtungs- oder Rüclktrittsgrund darstellen kann, wenn bei zeitlich begrenzten Gesundheitsfragen Behandlungen nicht angegeben werden, die vor dem abgefragten Zeitraum lagen?
Nach meinem Verständnis dürfte durch die zeitliche Begrenzung grundsätzlich ein Rückgriff auf solche Vorerkrankungen zur Begründung von Obliegenheitsverletzungen oder Anfechtuingsgründen grundsätzlich nicht statthaft sein, da ansonsten die zeitliche Einschränkung völlig unterlaufen würde.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher und habe bei meiner Recherche zu einer BU-Versicherung nichts Konkretes zu solchen Fällen finden können.
Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Hank
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 05.10.2009 - 08:58 Uhr
:
Hallo!
Allgemein ist die Sache eigentlich so:
Der Versicherer kann nur daraus Rechtsfolgen herleiten, was er für erheblich hält und wonach er schriftlich fragt. Tut er das nicht, passiert nichts.
Es besteht allerdings folgendes Risiko:
Wenn Krankheiten vorvertraglich bestehen und man diese außerhalb des abgefragten Zeitraums angibt, dann prüft der Versicherer die Vorvertraglichkeit, falls man deshalb dann BU-Leistungen anmeldet.
Schön, wenn noch weitere Forumsmitglieder hierzu einen Beitrag schreiben könnten. Hat zu diesem Thema ein Forumsmitglied vielleicht Erfahrungen? Hat hier irgendjemand was Interessantes erlebt? Gerne eintragen!
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Hallo!
Allgemein ist die Sache eigentlich so:
Der Versicherer kann nur daraus Rechtsfolgen herleiten, was er für erheblich hält und wonach er schriftlich fragt. Tut er das nicht, passiert nichts.
Es besteht allerdings folgendes Risiko:
Wenn Krankheiten vorvertraglich bestehen und man diese außerhalb des abgefragten Zeitraums angibt, dann prüft der Versicherer die Vorvertraglichkeit, falls man deshalb dann BU-Leistungen anmeldet.
Schön, wenn noch weitere Forumsmitglieder hierzu einen Beitrag schreiben könnten. Hat zu diesem Thema ein Forumsmitglied vielleicht Erfahrungen? Hat hier irgendjemand was Interessantes erlebt? Gerne eintragen!
MfG
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