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Leistet Berufsunfähigkeitsversicherung weiter bei Wechsel in Selbständigkeit?
In Kategorie: Fragen Forum
von: Ente am: 05.10.2009 - 20:06 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1844 mal gelesen)
Berufsunfähigkeitsrente ich bekomme eine monatlich, weiß aber nicht ob ich weiterhin Anspruch drauf habe wenn ich mich selbständig mache kann mir das eine beantworten.
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 06.10.2009 - 09:48 Uhr
:
Hallo!
Hier geht es um die Frage, ob bzw. wie viel man dazuverdienen darf, ohne den Anspruch auf die private BU-Rente zu verlieren.
Da gibt es einige Fragen, die hier von Bedeutung sind:
Was haben Sie vorher verdient, und wie viele Stunden mussten Sie dafür arbeiten und können Sie jetzt wieder voll in einem anderen Beruf tätig sein oder nur wenige Stunden die Woche. Oder hat sich Ihr Zustand so verbessert, dass Sie auch im „alten“ Beruf wieder tätig sein können und Sie wollen diesen jetzt allerdings nicht mehr angestellt, sondern selbständig ausüben?
Wer seinen Tarif über einen Makler oder Versicherungsberater abgeschlossen hat, den er vertrauen kann, hat einen guten Ansprechpartner, um alle diese Fragen zu klären und zu überprüfen. Man spricht ja dann mit seinem Berater und nicht mit der Versicherung direkt. Wichtig ist natürlich auch, was genau in den Tarifbestimmungen steht.
Man muss also denke ich schon die genaue Einzelsituation betrachten.
Wer gar niemanden hat, an den er sich wenden kann, um die Unterlagen mal gemeinsam durchzugehen, kann sich meines Wissens Rat in einer Verbraucherzentrale suchen oder auch Mitglied bei der PV-Anspruchshilfe werden.
Aber vielleicht kann hierzu ja noch irgendein Forumsmitglied etwas dazu sagen. Ein guter Tipp oder eigene Erfahrungen wären interessant. Oder auch allgemein Gültiges, das zu diesem Thema passt.
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Hallo!
Hier geht es um die Frage, ob bzw. wie viel man dazuverdienen darf, ohne den Anspruch auf die private BU-Rente zu verlieren.
Da gibt es einige Fragen, die hier von Bedeutung sind:
Was haben Sie vorher verdient, und wie viele Stunden mussten Sie dafür arbeiten und können Sie jetzt wieder voll in einem anderen Beruf tätig sein oder nur wenige Stunden die Woche. Oder hat sich Ihr Zustand so verbessert, dass Sie auch im „alten“ Beruf wieder tätig sein können und Sie wollen diesen jetzt allerdings nicht mehr angestellt, sondern selbständig ausüben?
Wer seinen Tarif über einen Makler oder Versicherungsberater abgeschlossen hat, den er vertrauen kann, hat einen guten Ansprechpartner, um alle diese Fragen zu klären und zu überprüfen. Man spricht ja dann mit seinem Berater und nicht mit der Versicherung direkt. Wichtig ist natürlich auch, was genau in den Tarifbestimmungen steht.
Man muss also denke ich schon die genaue Einzelsituation betrachten.
Wer gar niemanden hat, an den er sich wenden kann, um die Unterlagen mal gemeinsam durchzugehen, kann sich meines Wissens Rat in einer Verbraucherzentrale suchen oder auch Mitglied bei der PV-Anspruchshilfe werden.
Aber vielleicht kann hierzu ja noch irgendein Forumsmitglied etwas dazu sagen. Ein guter Tipp oder eigene Erfahrungen wären interessant. Oder auch allgemein Gültiges, das zu diesem Thema passt.
MfG
admin
von: Ente am: 06.10.2009 - 03:39 Uhr
Danke für die Antwort, also ich werde von zuhause aus agieren da es mir gesundheitlich nicht besser geht und die zeit kann ich mir ja einteilen hier zuhause kann ich mich auch mal hinlegen wenn es mir mal nicht so gut geht und auszahlen lassen möchte ich mich auch nicht denn ich weiß nicht ob es gut geht was ich vor habe. Ich werde mal zur Verbraucherzentrale gehen.
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Patient | Berater
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