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meine volle Erwerbsminderung ab 5.2009


In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht


von: Henning Achenbach am: 26.10.2011 - 18:05 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 349 mal gelesen)


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Behinderung und insgesamt 7 sehr schweren Operationen beziehe ich nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Aufgrund dieser Tatsache wollte ich eine private Rentenversicherung bei der ErgoVersicherung beitagsfrei stellen. Hierfür soll ich laut Ergo einen Fragebogen ausfüllen. Ich soll meine Steuerbescheide der letzten Jahre vorlegen und Ärzte und Kliniken von der Schweigepflicht befreien. Außerdem sind noch weitere Fragen darin enthalten, die sehr persönich sind. Dürfen die solche persönlichen Fragen stellen? (Frage nach Vermögensverhältnissen)

Über eine Anwort währe ich sehr dankbar!

MfG
H. Achenbach




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 27.10.2011 - 10:24 Uhr :

Hallo!

Die Vorgehensweise der ERGGO wundert mich auch.

Haben Sie die Versicherung vielleicht noch nicht lange und deshalb einen Mindestvertragswert noch nicht erreicht und desahlb kein "normales" Recht auf Beitragsfreistellung? Dann würden Sie die Beitragsfreistellung nur aufgrund von Kulanz gewährt bekommen. Das könnte eine Erklärung für die Forderungen sein.

In den Versicherungsbedingungen finden Sie die Regelungen für Kündigung und Beitragsfreistellung.
Falls die Beitragsfreistellung nicht möglich ist, können Sie auf jeden Fall den Vertrag kündigen. Da während der Beitragsfreien Zeit die Verwaltungsgebühren der Gesellschaft weiterhin an Ihrem Geld nagen, kann eine Kündigung durchaus die sinvollere Variante sein.
Lassen Sie sich doch die verschiedenen Möglichkeiten einmal von Ihrem ERGO Vertreter berechnen.
Die Frage an ihn sollte sein, "wie hoch ist der Rückkaufswert und wie hoch wäre die Auszahlung am Vertragsende bei sofortiger Beitragsfreistellung?".

MfG

Alexander Reibold


von: Henning Achenbach am: 27.10.2011 - 12:08 Uhr


Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
In der Versicherungsurkunde steht folgendes:
"bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit nach dem 01.04.2009 und vor dem 01.04.2036 - Beitragsfreistellung"

Es ärgert mich einfach, das der Rentenbescheid der DRV-Bund nicht ausreichend sein soll. Außerdem was haben meine Steuerunterlagen mit der Prüfung seitens der ERGO zu tun?

MfG

Henning Achenbach


Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 27.10.2011 - 12:20 Uhr :

Hallo Herr Achenbach!

Das zeigt mal wieder, dass man ohne ausreichende Informationen keine Beratung bieten kann!

Ich nehme alles zurück, was ich über Kündigung geschrieben habe!

In Ihrem Fall geht es offensichtlich nicht nur um eine Beitragsfreistellung, sondern darum, dass die ERGO für Sie im BU Fall die Beitragszahlung übernehmen soll.

In diesem Fall muss die Gesellschaft natürlich prüfen, ob Sie wirklich berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sind. Und diese Versicherungsbedingungen sind ganz anders formuliert, als die der DRV. Daher nimmt die ERGO eine komplette Prüfung vor, genau wie wenn Sie eine Rente ausbezahlt bekommen würden.
Dazu braucht sie tatsächlich genaueste Informationen über Ihren Job und Ihr Einkommen. Denn Sie müssen (verkürzt aus den Bedingungen übernommen) "voraussichtlich dauerhaft ausserstande sein über 50 % der früheren Tätigkeiten auszuüben und nachweisen, dass Sie auch keinen anderen Job konkret ausüben der der gleichen Lebensstellung entspricht wie der alte".

Mein Rat wäre also, geben Sie der Gesellschaft alle Unterlagen die sie anfordert, wenn Sie die Zahlungen nicht gefährden wollen!
Da Sie bei der DRV sogar Erwerbsunfähig sind, dürfte es kaum einen Zweifel am Erge3bnis der BU prüfung geben. (Meine private Meinung!)

MfG

Alexander Reibold

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