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Rückwirkende Beitragserhöhung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?


In Kategorie: Fragen Forum


von: dansch am: 12.10.2009 - 11:59 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1182 mal gelesen)


Hallo
Ich habe 2003 eine Sportler-BU abgeschlossen.
Seit 2008 bin ich nun Arbeitsunfähig und habe auch alle nötigen Schritte veranlasst.
Die Versicherung hat daraufhin meine Krankenakte bei meiner Krankenkasse angefordert.
Nun stehen in meiner Akte 3 Einträge die, die BU nun dazu nutzt um mir erstmal "nur" grobe fahrlässigkeit zu unterstellen und damit auch gleich einen 50% Aufschlag Rückwirkend berechnen will.

Wenn ich nun große Verletzungen verschwiegen hätte, könnte ich das ja verstehen aber es handelt sich um Verletzungen die in meiner Jugendzeit passiert sind und auch alle Konservativ behandelt wurden (z.B. Knöchel Verstauchung).
Ausser einer Schnittwunde die genäht wurde (aber das hat für mich nichts mit meiner Laufbahn als Sportler zu tun)

Nun will ich wissen ob das so Richtig ist und ob ich diesen Aufschlag bezahlen muss wenn ich die Rente beziehen will?
Oder ist das jetzt nur eine Masche der Versicherung um Schadensbegrenzung?

MFG
Daniel




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 14.10.2009 - 08:34 Uhr :
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Hallo!


da hat der Versicherer sicher Gebrauch gemacht vom neuen Recht. In dem Bereich passieren durchaus Fehler, weil es ganz einfach noch so neu ist. Ein Gespräch mit einem Anwalt, der sich auch ganz speziell auf dieses Thema spezialisiert hat, könnte hier ggf. durchaus wertvoll sein. Dieser kann dann den Einzelfall genau betrachten und man muss sicherlich die Unterlagen genau durchsehen, denk ich.

Ich verweise auch immer ganz gern auf den Link: „Rechtliche Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung“. Einfach oben auf den Reiter „“Berufsunfähigkeitsversicherung im Test“ klicken und dann finden Sie den genannten Link in der linken Spalte.



MfG
admin


von: dansch am: 14.10.2009 - 08:57 Uhr


Hallo

Werde mir das ganz durchlesen und wohl oder übel nen Anwalt zu Hilfe ziehen.

Gruß und danke für die Antwort.


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