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Hinzuverdienst zu BU
In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
von: Albert Keller am: 02.11.2011 - 18:17 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 302 mal gelesen)
Hallo Herr Reibold,
seit August erhalte ich von der Allianz eine Bu-Rente. Der Rentenversicherungsträger lehnt jedoch im Moment noch eine Erwerbsminderung ab.
Ich bin 55 Jahre, habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Die Rente die ich aus meiner Privaten BU erhalte, ist zu gering. Ich ahbe jetzt ein Angebot, bei dem ich in einem anderen Beruf 80 Std. arbeiten und somit 1000 € Brutto hinzu verdienen könnte.
Ich wäre wieder Sozialversichert.
Kann mir die jetzige Rente bei bekannt werden gekürzt oder gar aberkannt werden?
Ich währe Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar.
MfG a. Keller
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 03.11.2011 - 08:56 Uhr
:
Hallo Herr Keller!
Gerade bei der Allianz gab es in den letzten Jahrzehnten mehrere Bedingungswerke in der BU Absicherung. Ein paarmal habe ich gehört, dass die Änderungen auch rückwirkend für Bestandskunden gelten.
Sie müssten daher die Frage bitte an den Versicherer stellen!
Grundsätzlich ist es aber in den aktuellen Bedingungen so, dass Sie in einem anderen Job etwas hinzu verdienen dürfen ohne dass die Rente gekürzt oder beendet wird. Das neue Einkommen muss dabei so gering sein, dass Sie damit die alte "Lebensstellung in Ansehen und Einkommen" nicht erreichen, sonst gefährden Sie die Rentenzahlung.
Bei jeder BU Versicherung ist man verpflichtet die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu melden und der Versicherung damit die Chance zu geben, diesen Punkt zu prüfen.
MfG
Alexander Reibold
Hallo Herr Keller!
Gerade bei der Allianz gab es in den letzten Jahrzehnten mehrere Bedingungswerke in der BU Absicherung. Ein paarmal habe ich gehört, dass die Änderungen auch rückwirkend für Bestandskunden gelten.
Sie müssten daher die Frage bitte an den Versicherer stellen!
Grundsätzlich ist es aber in den aktuellen Bedingungen so, dass Sie in einem anderen Job etwas hinzu verdienen dürfen ohne dass die Rente gekürzt oder beendet wird. Das neue Einkommen muss dabei so gering sein, dass Sie damit die alte "Lebensstellung in Ansehen und Einkommen" nicht erreichen, sonst gefährden Sie die Rentenzahlung.
Bei jeder BU Versicherung ist man verpflichtet die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu melden und der Versicherung damit die Chance zu geben, diesen Punkt zu prüfen.
MfG
Alexander Reibold
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