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Berufsunfähigkeitsversicherung - Ertragsanteil nicht mehr als 410 Euro
In Kategorie: Fragen Forum
von: Habro am: 18.10.2009 - 18:08 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 3056 mal gelesen)
Hallo und einen schönen Tag!
Ich beziehe eine BU- Rente von mtl. 1033,44
Die noch zu erwartende Laufzeit betrug 20 Jahre, somit ein Ertragsanteil von 21%.
Ist dies durch den Härteausgleich komplett steuerfrei?
Ich hatte zusätzlich noch ein Arbeitseinkommen von ca.12000€ aus selbständiger Arbeit, daß zu versteuern war.
Desweiteren hatte ich diese BU mit Dynamik abgeschlossen, in wie weit erhöht sich nach dem Leistungsfall dann meine monatliche Rente?
Danke für die Antwort.
L.G. Habro
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 19.10.2009 - 09:27 Uhr
:
Hallo!
Die Steuerfrage kann ich nicht beantworten, vielleicht weiß ein anderes Forumsmitglied hier Bescheid. Wenn ja – bitte eine Antwort schreiben!!!
Zur Dynamik:
Die Antwort – Es kommt darauf an, was vereinbart war.
Wenn eine Dynamik nach Einsetzten der Berufsunfähigkeit weiterlaufen soll, dann muss das vertraglich auch so vereinbart worden sein. Die meisten Versicherer bieten hier nicht die Möglichkeit an, eine festgesetzte weiterlaufende Dynamik zu vereinbaren. Manche machen das aber. Also schauen, was für einen Vertrag man hat.
Bei den meisten Versicherern ist es so, dass ein bestimmter Dynamiksatz vom Versicherer im Vertrag angegeben wurde und zu diesem Dynamiksatz wächst dann die BU-Rente weiter.
Beispiel:
Man vereinbart eine Dynamik von 5%. Sollte der BU-Fall eintreten, dann garantiert der Versicherer eine weiterlaufende Dynamik von 1,5%.
Das bedeutet, so lange man einzahlt, kann man die BU-Rente entsprechend anwachsen lassen und tritt dann BU ein, geht die Dynamik auch weiter, dann aber nur noch in der garantierten Höhe von 1,5%.
Anderes Beispiel:
Man vereinbart eine Beitragsdynamik von 5% und eine BU-Renten-Dynamik von 3% bei Eintritt des BU-Falles. Dann müsste die BU-Rente im Falle eines anerkannten BU-Falles auch jährlich um 3% steigen.
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Hallo!
Die Steuerfrage kann ich nicht beantworten, vielleicht weiß ein anderes Forumsmitglied hier Bescheid. Wenn ja – bitte eine Antwort schreiben!!!
Zur Dynamik:
Die Antwort – Es kommt darauf an, was vereinbart war.
Wenn eine Dynamik nach Einsetzten der Berufsunfähigkeit weiterlaufen soll, dann muss das vertraglich auch so vereinbart worden sein. Die meisten Versicherer bieten hier nicht die Möglichkeit an, eine festgesetzte weiterlaufende Dynamik zu vereinbaren. Manche machen das aber. Also schauen, was für einen Vertrag man hat.
Bei den meisten Versicherern ist es so, dass ein bestimmter Dynamiksatz vom Versicherer im Vertrag angegeben wurde und zu diesem Dynamiksatz wächst dann die BU-Rente weiter.
Beispiel:
Man vereinbart eine Dynamik von 5%. Sollte der BU-Fall eintreten, dann garantiert der Versicherer eine weiterlaufende Dynamik von 1,5%.
Das bedeutet, so lange man einzahlt, kann man die BU-Rente entsprechend anwachsen lassen und tritt dann BU ein, geht die Dynamik auch weiter, dann aber nur noch in der garantierten Höhe von 1,5%.
Anderes Beispiel:
Man vereinbart eine Beitragsdynamik von 5% und eine BU-Renten-Dynamik von 3% bei Eintritt des BU-Falles. Dann müsste die BU-Rente im Falle eines anerkannten BU-Falles auch jährlich um 3% steigen.
MfG
admin
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