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In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
Hallo
Da ich die letzten Jahre meine Eltern versorgt habe und dafür Unterhalt bekommen habe, lebe ich z.zt. vom Ersparten. Bin nicht arbeitslos gemeldet.
Meine Fragen: Auf was muß ich in meinen speziellen Fall achten, wenn ich eine BU abschliesen will und bekäme ich Schwierigkeiten, würde ich vor Vertragsabschluß oder danach Arbeitslosengeld bzw. sozialhilfe beantragen? (ich habe in den letzten jahren über meine krankenversicherung Arbeitslosenversicherung bezahlt)
Vielen Dank im voraus
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 07.11.2011 - 17:22 Uhr
:
Hallo!
Die Frage ist, ob Sie überhaupt eine Versicherung finden die Sie in der aktuellen Situation versichert. Man müsste Sie der Versicherung als vorübergehend aus dem Beruf ausgeschieden "verkaufen". Dazu wäre es wichtig zu wissen wie lange Sie aus dem Beruf raus sind, was Sie vorher gemacht haben und ob Sie vielleicht schon eine Arbeitsstelle sicher haben.
Wenn Sie erst einmal versichert sind und dann arbeitslos werden, bleibt die Absicherung bestehen. Doch auch im Schadensfall ist die Frage wie lange Sie aus dem Beruf raus sind entscheidend. Denn wenn in diesem Punkt eine bestimmte Frist verstrichen ist, sind Sie nur noch für den Beruf des Hausmannes / der Hausfrau versichert.
Melden Sie sich doch einmal telefonisch bei mir!
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290
Hallo!
Die Frage ist, ob Sie überhaupt eine Versicherung finden die Sie in der aktuellen Situation versichert. Man müsste Sie der Versicherung als vorübergehend aus dem Beruf ausgeschieden "verkaufen". Dazu wäre es wichtig zu wissen wie lange Sie aus dem Beruf raus sind, was Sie vorher gemacht haben und ob Sie vielleicht schon eine Arbeitsstelle sicher haben.
Wenn Sie erst einmal versichert sind und dann arbeitslos werden, bleibt die Absicherung bestehen. Doch auch im Schadensfall ist die Frage wie lange Sie aus dem Beruf raus sind entscheidend. Denn wenn in diesem Punkt eine bestimmte Frist verstrichen ist, sind Sie nur noch für den Beruf des Hausmannes / der Hausfrau versichert.
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