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Berufsunfähigkeitsversicherung und Nebenjob
In Kategorie: Fragen Forum
von: duc am: 24.10.2009 - 10:48 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2391 mal gelesen)
Hallo
Ich beziehe seit 2003 BU von der aachner und Münchner aufgrund eines Motorradunfall´s,
seitdem darf ich laut meines artzte´s keinen stehenden beruf mehr ausüben, ich war in der Maschienenfabrick als Schleifer tätig und hab da ca 2200.- netto verdient,
nun zu meiner frage darf ich den taxischein machen und ca. 420.- dazuverdienen
damit ich wenigsten sozialversichert bin, das sind ca. 15 st. in der woche (ca. 7 euro brutto
stundenlohn) das ergibt 1200 Bu Rente und 420.- = 1620.- im Monat
Gruß duc
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 26.10.2009 - 10:38 Uhr
:
Hallo!
Entscheidend ist einfach immer, wie Berufsunfähigkeit definiert wird. Wenn jemand in einer anderen Tätigkeit sein Einkommen verdienen kann, dann liegt unter Umständen keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
Es ist sicherlich erforderlich, erst mal die Bedingungen genau durch zu lesen. Insbesondere die Punkte, was Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, und auch, wie es mit den Verweisungsmöglichkeiten aussieht. Möglicherweise wird dort dann auch angegeben, wie hoch ein „neues“ Einkommen in einer anderen Tätigkeit überhaupt sein muss (z.B. 80% des „alten“), damit verwiesen werden kann.
Oft ist nicht nur die Höhe des Hinzuverdienstes zu beachten, sondern auch die Stundenzahl.
Haben Sie die Versicherung über einen unabhängigen Makler abgeschlossen? Dann kann dieser bei Problemen mit dem Verständnis der Versicherungsbedingungen sicherlich weiterhelfen. Oft sind diese nämlich nicht ganz einfach zu lesen. Zudem kennt er sich mit dieser Problematik aus (sollte zumindest so sein) und weiß genau, welche Versicherung das wie genau regelt.
Einfach handeln würde ich persönlich nicht, sondern unbedingt mit einer Fachkraft die Versicherungsbedingungen vorab durchgehen und die Möglichkeiten abklären. Eine Fachkraft kann z.B. eben der Makler sein, ein Fachanwalt oder man kann eine finden bei einer Beratungsstelle wie z.B. den Verbraucherzentralen oder auch bei der PV-Anspruchshilfe.
Kann vielleicht noch ein anderes Forumsmitglied wichtige Inhalte zu dieser Frage liefern? Wäre super!!
MfG
admin
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81543 München
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Hallo!
Entscheidend ist einfach immer, wie Berufsunfähigkeit definiert wird. Wenn jemand in einer anderen Tätigkeit sein Einkommen verdienen kann, dann liegt unter Umständen keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
Es ist sicherlich erforderlich, erst mal die Bedingungen genau durch zu lesen. Insbesondere die Punkte, was Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, und auch, wie es mit den Verweisungsmöglichkeiten aussieht. Möglicherweise wird dort dann auch angegeben, wie hoch ein „neues“ Einkommen in einer anderen Tätigkeit überhaupt sein muss (z.B. 80% des „alten“), damit verwiesen werden kann.
Oft ist nicht nur die Höhe des Hinzuverdienstes zu beachten, sondern auch die Stundenzahl.
Haben Sie die Versicherung über einen unabhängigen Makler abgeschlossen? Dann kann dieser bei Problemen mit dem Verständnis der Versicherungsbedingungen sicherlich weiterhelfen. Oft sind diese nämlich nicht ganz einfach zu lesen. Zudem kennt er sich mit dieser Problematik aus (sollte zumindest so sein) und weiß genau, welche Versicherung das wie genau regelt.
Einfach handeln würde ich persönlich nicht, sondern unbedingt mit einer Fachkraft die Versicherungsbedingungen vorab durchgehen und die Möglichkeiten abklären. Eine Fachkraft kann z.B. eben der Makler sein, ein Fachanwalt oder man kann eine finden bei einer Beratungsstelle wie z.B. den Verbraucherzentralen oder auch bei der PV-Anspruchshilfe.
Kann vielleicht noch ein anderes Forumsmitglied wichtige Inhalte zu dieser Frage liefern? Wäre super!!
MfG
admin
von: duc am: 26.10.2009 - 11:59 Uhr
» Hallo!
»
»
» Ich habs abgeklärt mit meiner Versicherung ich muss
30% unter meinen letzten lohn liegen damit mir die Bu
die Rente nicht streicht
Gruß und danke duc
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Patient | Berater
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