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BUZ-Vers.


In Kategorie: Fragen Forum


von: olli am: 18.11.2011 - 18:04 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 340 mal gelesen)


Hallo nochmal, gelten die AVB weiter, die zum Zeitpunkt des BUZ-Vertragsabschlusses in Kraft waren und Bestandteil des Vertrages waren? Oder gelten die
aktuellen der Versicherung.
Danke für Ihre Antwort




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 21.11.2011 - 22:28 Uhr :

Hallo Olli!

Das kann man leider nicht pauschal sagen. Grundsätzlich würden natürlich die AVB gelten, die im Moment der Antragsstellung aktuell waren. Denn mit denen hat die Versicherung den Vertrag abgeschlossen.
Es gibt aber auch Anbieter die positive Neuerungen regelmäßig auch auf ältere Verträge anwenden.
Sie müssten bitte bei Ihrer Gesellschaft nachfragen, wie das dort gehandabt wird. Am besten lassen Sie sich eine positive Aussage schriftlich geben. Man weiß ja nie, wann man das mal braucht.

MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290

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