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Bu Rente - Aufnahme Studium


In Kategorie: Fragen Forum


von: Johannes am: 13.12.2011 - 21:33 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 528 mal gelesen)


Meinen Beruf als Controller kann ich nicht mehr ausüben („burnout“, Diagn: Angstdepression). Seit drei Jahren beziehe ich eine priv. BU-Rente (ca. 1.100,-). Nächstes Jahr möchte ich ein Masterstudium aufnehmen (ganz anderer Tätigkeitsbereich, 3 Semester und in Vollzeit). Ich möchte einen neuen Berufsabschluss erwerben. Mein BU Vertrag sieht vor, dass der Versicherer auf eine Verweisbarkeit verzichtet.
Fragen: 1. Kann ich während des Studiums die BU Versicherung beziehen, oder ist das für den Versicherer schon ein Argument zu sagen, dass ich wieder „Vollzeit“ arbeiten kann?
2. Wie sieht es nach dem Studium aus: Ich werde in einem neuen Beruf abschließen – kann der Versicherer sofort die Leistung einstellen oder erst mit dem Tag, an dem ich tatsächlich den neuen Beruf (wieder in Vollzeit) ausüben werde?
3. Desweiteren gehe ich davon aus, dass sobald ich im neuen Beruf wieder in Vollzeit arbeite, die BU Leistungen versagt werden (finde ich auch vollkommen richtig), aber … was ist, wenn ich im neuen Beruf nochmals berufsunfähig werde? Kann ich meinen BU Vertrag mit „in die neue Tätigkeit“ nehmen, wenn nein, kann ich mich denn niemals mehr privat BU versichern? Ich habe noch 30 Berufsjahre vor mir und das wäre schon ziemlich heftig.
Ich freue ich auf Ihre Antworten – vielen Dank!






Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 15.12.2011 - 09:00 Uhr :

Guten Morgen Johannes!

Diese Fragen sollten Sie eigentlich Ihrem Versicherer oder Vermittler stellen. Denn gerade in solchen Punkten sind die Bedingungen recht unterschiedlich. Aber ich versuche es einmal ohne Einblick in Ihre Bedingungen:

1. Ob ein Studium schon als neuer Beruf gewertet wird kann ich nicht sicher sagen. Doch meist wird für die konkrete Verweisung auf einen neuen Beruf die Formulierung "Lebensstellung" verwendet. Und zum Erreichen der alten Lebensstellung gehört dann in der Regel auch ein Einkommen.
Ob Sie durch die Fähigkeit zu studieren auch die Fähigkeit beweisen in den alten Job als Controller zurückzukehren, muss ein Arzt entscheiden, falls diese Frage aufkommt. Am besten gehen Sie in diesem Punkt selbst auf die Versicherung zu. Sie zeigen mit der Ausbildung ja deutlich, dass Sie arbeitswillig sind.

2. Ob schon der erworbene Abschluss in einem neuen Job ausreicht um Sie auf diesen zu verweisen, finden Sie ebenfalls in den Bedingungen. Meist in dem § in dem es um die Nachprüfung der BU geht.

3. Ob die Leistung endet wenn Sie den neuen Job konkret ausüben hängt mit Antwort 1 zusammen, also mit der Lebensstellung und dem damit verbundenen Einkommen.

Wenn Sie nach Ende der Leistungen durch die Versicherung wieder Beiträge zahlen, sind Sie automatisch wieder versichert. Und da dort bei guten Versicherungen steht, dass immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, wäre dann eine Berufsunfähigkeit im neuen Job versichert. Lesen Sie dazu einmal den § "Was ist BU im Sinne dieser Bedingungen" (meist §2).
Richtig ist, dass Sie mit dieser Vorgeschichte in den nächsten 5 - 10 Jahren keinen neuen Vertrag bekommen.

MfG

Alexander Reibold






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