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Laufzeit steuerbar?
In Kategorie: Fragen Forum
von: jutta Sodys am: 11.12.2008 - 08:03 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1062 mal gelesen)
Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer gewissen Zeit kündigen? Oder kann ich von vornherein die Laufzeit festlegen?
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 11.12.2008 - 08:56 Uhr
:
Man kann nicht nur die Laufzeit festlegen, man muss das sogar, da die Vertragsdauer auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge beeinflusst.
Viele Fälle von Berufsunfähigkeit treten erst ab einen Alter von 55 auf, somit ist eine Versicherung, die bei einem Erreichen des 54. Lebensjahres endet wesentlich billiger, als eine, die erst mit 65 endet. Denn sollten Sie mit 55 noch berufsunfähig werden muss dann die Versicherung noch 10 Jahre lange die vereinbarete Berufsunfähigkeitsrente bezahlen - und das ist kein Pappenstiel.
Bei manchen Tarifen kann man übrigens auch unterschiedlich lange Versicherungsdauer und Rentenzahlungsdauer wählen. Z.B. Versicherungsdauer bis Endalter 60 und Rentenzahlungdauer bis Endalter 65. Sollten Sie dann mit 61 berufsunfähig werden, bekommen Sie nichts mehr, da der Eintritt nach Ablauf der Versicherungsdauer kam. Sollten Sie allerdings mit z.B. 59 berufsunfähig werden, würden Sie noch bis Endalter 65 die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Zur Kündigung:
Natürlich kann man einen Vertrag auch vorzeitig kündigen, z.B. wenn man ihn nicht mehr braucht oder weil man in einen besseren Tarif wechseln möchte.
Aber vorsicht!!! Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einer äußerst strengen Gesundheisprüfung verbunden. Einmal gekündigt, kann man häufig keinen vergleichbaren Abschluss mehr erhalten. Auch wenn man meint, dass man ganz gesund ist, findet die Versicherung gerne etwas, was sie ausschließen kann/muss.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Man kann nicht nur die Laufzeit festlegen, man muss das sogar, da die Vertragsdauer auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge beeinflusst.
Viele Fälle von Berufsunfähigkeit treten erst ab einen Alter von 55 auf, somit ist eine Versicherung, die bei einem Erreichen des 54. Lebensjahres endet wesentlich billiger, als eine, die erst mit 65 endet. Denn sollten Sie mit 55 noch berufsunfähig werden muss dann die Versicherung noch 10 Jahre lange die vereinbarete Berufsunfähigkeitsrente bezahlen - und das ist kein Pappenstiel.
Bei manchen Tarifen kann man übrigens auch unterschiedlich lange Versicherungsdauer und Rentenzahlungsdauer wählen. Z.B. Versicherungsdauer bis Endalter 60 und Rentenzahlungdauer bis Endalter 65. Sollten Sie dann mit 61 berufsunfähig werden, bekommen Sie nichts mehr, da der Eintritt nach Ablauf der Versicherungsdauer kam. Sollten Sie allerdings mit z.B. 59 berufsunfähig werden, würden Sie noch bis Endalter 65 die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Zur Kündigung:
Natürlich kann man einen Vertrag auch vorzeitig kündigen, z.B. wenn man ihn nicht mehr braucht oder weil man in einen besseren Tarif wechseln möchte.
Aber vorsicht!!! Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einer äußerst strengen Gesundheisprüfung verbunden. Einmal gekündigt, kann man häufig keinen vergleichbaren Abschluss mehr erhalten. Auch wenn man meint, dass man ganz gesund ist, findet die Versicherung gerne etwas, was sie ausschließen kann/muss.
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