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Rückzahlung d.Beiträge nach Erreichen d. Rentenalters ohne BU
In Kategorie: Fragen Forum
von: Jana Weber am: 20.12.2011 - 06:42 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 336 mal gelesen)
Hallo!
Mir hat mal vor Jahren ein Versicherungsvertreter gesagt, es gäbe Formen der BUVersicherung, bei denen die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, falls keine BU bis zur Rente eingetreten ist.
Ist das noch gültig? (Habe inzwischen auch das Gegenteil gelesen)
Grüße und vielen Dank, Jana
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 20.12.2011 - 18:18 Uhr
:
Hallo Jana!
Es gab noch nie eine Versicherung die den Beitragsanteil der für das Risiko einberechnet wurde, bei nichteintreten des Risikos zurück bezahlt hat.
Das geht auch garnicht, weil die Risikobeiträge so berechnet werden, dass dieses Geld an die Versicherten ausbezahlt werden muss, die berufsunfähig werden. Es würde auch dem Prinzip jeder Versicherung, dass nämlich eine Gemeinschaft für die Schäden des Einzelnen aufkommt widersprechen, wenn man den Versicherten die Schadenfrei bleiben das Geld zurück bezahlt.
Die Modelle mit Beitragsrückzahlung die es gibt, kosten alle zusätzlich zum Risikobeitrag noch einen Sparbeitrag. Der Sparbeitrag wird verzinslich oder in einem Fonds angelegt. Und das Ergebnis dieser Geldanlage steht dann am Ende der Laufzeit, oder im Schadensfall, dem Einzahler zur Verfügung. Dieses Produkt ist also immer teurer als eines ohne Sparanteil!
Dennoch kann eine solche Kombination sinnvoll sein. Schon weil man nach ein paar Jahren im BU Fall noch ein nettes Sümmchen durch den Sparanteil bekommt.
Aber auch weil dieser Sparanteil vom Finanzamt als Versicherungsleistung angesehen wird und damit steuerfrei ausbezahlt wird.
Solche Tarifekombinationen gibt es mittlerweile bei fast allen Anbietern. Man sollte aber zunächst einen Anbieter finden der passende Versicherungsbedingungen hat und sich dann erkundigen, welche Modelle dort angeboten werden.
Eine bestimmte Versicherung zu wählen nur weil sie die Rückzahlung der Beiträge verspricht würde bedeuten, dass man auf diese Werbung hereingefallen ist!
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Hallo Jana!
Es gab noch nie eine Versicherung die den Beitragsanteil der für das Risiko einberechnet wurde, bei nichteintreten des Risikos zurück bezahlt hat.
Das geht auch garnicht, weil die Risikobeiträge so berechnet werden, dass dieses Geld an die Versicherten ausbezahlt werden muss, die berufsunfähig werden. Es würde auch dem Prinzip jeder Versicherung, dass nämlich eine Gemeinschaft für die Schäden des Einzelnen aufkommt widersprechen, wenn man den Versicherten die Schadenfrei bleiben das Geld zurück bezahlt.
Die Modelle mit Beitragsrückzahlung die es gibt, kosten alle zusätzlich zum Risikobeitrag noch einen Sparbeitrag. Der Sparbeitrag wird verzinslich oder in einem Fonds angelegt. Und das Ergebnis dieser Geldanlage steht dann am Ende der Laufzeit, oder im Schadensfall, dem Einzahler zur Verfügung. Dieses Produkt ist also immer teurer als eines ohne Sparanteil!
Dennoch kann eine solche Kombination sinnvoll sein. Schon weil man nach ein paar Jahren im BU Fall noch ein nettes Sümmchen durch den Sparanteil bekommt.
Aber auch weil dieser Sparanteil vom Finanzamt als Versicherungsleistung angesehen wird und damit steuerfrei ausbezahlt wird.
Solche Tarifekombinationen gibt es mittlerweile bei fast allen Anbietern. Man sollte aber zunächst einen Anbieter finden der passende Versicherungsbedingungen hat und sich dann erkundigen, welche Modelle dort angeboten werden.
Eine bestimmte Versicherung zu wählen nur weil sie die Rückzahlung der Beiträge verspricht würde bedeuten, dass man auf diese Werbung hereingefallen ist!
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
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