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In Kategorie: Fragen Forum
von: stephan58 am: 25.11.2009 - 00:24 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 653 mal gelesen)
Gibt es Statistiken bei welchen Krankheiten z. B Morbus Parkinson die Versicherungen die 50 % Schwelle annehmen
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 25.11.2009 - 09:18 Uhr
:
Meines Wissens nicht. Und ich könnte mir auch nicht vorstellen, wie das gehen sollte.
Bei der Unfallversicherung gibt es eine Gliedertaxe. Die können das so machen, weil die Unfallversicherung unabhängig davon leisten muss, ob jemand noch seinen Beruf ausüben kann oder nicht.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht das nicht, da stets betrachtet werden muss, ob mit der entsprechenden Erkrankung der Beruf noch zu 50% ausgeübt werden kann oder nicht.
Da spielt also zum einen die Tätigkeit eine große Rolle und zum anderen bei vielen Krankheiten auch, wie weit diese denn schon fortgeschritten ist.
Ob jemand berufsunfähig ist oder nicht, ist also nicht von einem bestimmten Invaliditätsgrad oder einer bestimmten Krankheit abhängig, sondern davon, ob man aufgrund einer Invalidität oder Krankheit oder eines Gebrechens seine versicherte Tätigkeit nicht mehr entsprechend ausüben kann.
MfG
admin
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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Meines Wissens nicht. Und ich könnte mir auch nicht vorstellen, wie das gehen sollte.
Bei der Unfallversicherung gibt es eine Gliedertaxe. Die können das so machen, weil die Unfallversicherung unabhängig davon leisten muss, ob jemand noch seinen Beruf ausüben kann oder nicht.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht das nicht, da stets betrachtet werden muss, ob mit der entsprechenden Erkrankung der Beruf noch zu 50% ausgeübt werden kann oder nicht.
Da spielt also zum einen die Tätigkeit eine große Rolle und zum anderen bei vielen Krankheiten auch, wie weit diese denn schon fortgeschritten ist.
Ob jemand berufsunfähig ist oder nicht, ist also nicht von einem bestimmten Invaliditätsgrad oder einer bestimmten Krankheit abhängig, sondern davon, ob man aufgrund einer Invalidität oder Krankheit oder eines Gebrechens seine versicherte Tätigkeit nicht mehr entsprechend ausüben kann.
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