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Falschberatung
In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
von: albert merten am: 04.01.2012 - 19:08 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 372 mal gelesen)
hallo!wurde von meinen versicherungsvertreter falsch beraten!! vertreter stellte bei gesundheitsfragen nur die frage ob ich die letzten jahre eine operation hatte oder im krankenhaus war.vor gericht behauptet er natürlich das er alles ordnungsgemäß vorgelesen (langsam und nach jedem wort eine pause)hat,außerdem sagte er er habe in 24jahren noch nicht einmal ein problem mit einen kunden gehabt.wie kann ich erfahren ob er schon mal probleme mit einem kunden hatte.Vertreter kommt aus Mühldorf.darf ich ein zeitungsinserat schalten wenn ich keine namen (vertreter und Versicherung)nenne?
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 05.01.2012 - 08:39 Uhr
:
Hallo!
Ich glaube nicht, dass es Ihnen vor Gericht Vorteile bringt, wenn Sie weitere "Opfer" dieses Vertreters finden.
Höchstens eine gewisse Genugtuung, falls Sie ihm den regelmäßigen Versuch Gesundheitsfragen zu unterschlagen nachweisen können. Doch der Richter wird immer fragen, warum Sie denn die falsch beantworteten Fragen unterschrieben haben.
Jeder der einen Vertrag abschließt, sollte sich diesen auch einmal durchlesen und bei Rückfragen den Vermittler ansprechen. Dann zeigt sich auch wer seine Produkte kennt und wer nur Werbeaussagen wiederholen kann.
Aber zu Ihrer Frage:
Meine Meinung als juristischer Laie ist dazu, dass man mit einem allgemein gehaltenen Text nach anderen Versicherungskunden suchen darf. Wenn aber jemand aus dem Text auf Ihren Vertreter schließen kann, riskieren Sie seine Karriere zu beenden. Und dann wird der, mit Hilfe seiner Gesellschaft, Sie auf Schadensersatz verklagen.
MfG
Alexander Reibold
Hallo!
Ich glaube nicht, dass es Ihnen vor Gericht Vorteile bringt, wenn Sie weitere "Opfer" dieses Vertreters finden.
Höchstens eine gewisse Genugtuung, falls Sie ihm den regelmäßigen Versuch Gesundheitsfragen zu unterschlagen nachweisen können. Doch der Richter wird immer fragen, warum Sie denn die falsch beantworteten Fragen unterschrieben haben.
Jeder der einen Vertrag abschließt, sollte sich diesen auch einmal durchlesen und bei Rückfragen den Vermittler ansprechen. Dann zeigt sich auch wer seine Produkte kennt und wer nur Werbeaussagen wiederholen kann.
Aber zu Ihrer Frage:
Meine Meinung als juristischer Laie ist dazu, dass man mit einem allgemein gehaltenen Text nach anderen Versicherungskunden suchen darf. Wenn aber jemand aus dem Text auf Ihren Vertreter schließen kann, riskieren Sie seine Karriere zu beenden. Und dann wird der, mit Hilfe seiner Gesellschaft, Sie auf Schadensersatz verklagen.
MfG
Alexander Reibold
von: albert merten am: 05.01.2012 - 07:50 Uhr
Danke!!Icg war beim antrag nicht alleine,meine frau kann ja alles bezeugen.vor gericht hat man es nicht leicht,die verhandlung war in der stadt wo auch die versicherung ihren hauptsitz hat.richter und gegen anwalt sind per du und haben auch so kontakt(rufe dich die nächsten tage mal an!!).auch die aussage vom vertreter wurde beschönigt beim protokoll(kann man sich eigentlich nicht vorstellen,ist aber so),sachen hinzugefügt die er zu 100% nicht erwähnt hat...unter anderen sagte er er hatte noch nicht einmal ärger mit einer kundschaft...wenn ich nur einen finde,hat er ja schon gelogen!...haben aber noch einige andere sachen in der hinterhand,die laut anwalt mehr bringen.
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