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BU-Vertrag für ungültig erklärt
In Kategorie: Fragen Forum
von: Frau Lemcke am: 10.01.2012 - 21:04 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 341 mal gelesen)
Guten Abend an Alle,
ich habe 2006 eine BU Versicherung über 500 € abgeschlossen und Ende 2009 einen Erweiterungsvertrag über 250 € ohne Gesundheitsfragen ( Allianz bietet diese Option bei Geburt eines Kindes)
Nun habe ich Mai 2010 BU beantragt. Die Versicherung hat über ein Jahr zur Prüfung begraucht und mir dann mitgeteilt, dass BU ab 01.2009 festgestellt wird und somit die Erweiterung hätte nicht zustande kommen dürfen. Ich bekomme die Beiträge wieder und und nur die BU-Rente aus dem 1. Vertrag!
Ich war zwar im Januar schon mit meinem Krankheitsbild beim Arzt, aber von
BU war noch keine Rede. KIann die Versicherung jetzt einfach den Beginn der BU vorgeben und somit einen Teil des Vertrages ausheben? kann man einfach einen geschlossenen BU Vertrag für ungültig erklären?
Vielen Dank für gegebene Antworten, Grüße aus Berlin
Antwort: Borchardt - Makler für BU, PKV, Alters-/Pflegevorsorge
am 10.01.2012 - 23:06 Uhr
:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge E 356 (Stand: Juni 2006)der Allianz Lebensversicherungs AG
§ 3
"Sie können die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen:
- Geburt eines Kindes der versicherten Person oder [...]
Im Übrigen gelten folgende Voraussetzungen:
[...]
- Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig.
[...]"
Die Allianz wird sich wohl auf die vorstehend zitierte Regelung berufen? Der Beginn der BU kann durchaus streitig sein zwischen VN und Versicherer. Vielleicht ist es sinnvoll, dass Sie die Angelegenheit von einem Fachanwalt prüfen lassen?
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge E 356 (Stand: Juni 2006)der Allianz Lebensversicherungs AG
§ 3
"Sie können die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen:
- Geburt eines Kindes der versicherten Person oder [...]
Im Übrigen gelten folgende Voraussetzungen:
[...]
- Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig.
[...]"
Die Allianz wird sich wohl auf die vorstehend zitierte Regelung berufen? Der Beginn der BU kann durchaus streitig sein zwischen VN und Versicherer. Vielleicht ist es sinnvoll, dass Sie die Angelegenheit von einem Fachanwalt prüfen lassen?
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