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Fragen zum Antrag auf Leistung
In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
von: Goa am: 06.02.2012 - 19:40 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 325 mal gelesen)
Guten Abend,
es wäre nett, wenn ich eine Antwort zu folgenden Fragen bekäme:
1. Warum soll ich in dem Antrag auf Leistungsgewährung aus meiner BU-Versicherung den Arbeitgeber angeben? Was soll dort von dem Versicherer erfragt werden? Ich wünsche keine Anfrage bei meinem Arbeitgeber. Erwachsen mir Nachteile dadurch?
2. Für einen "Altvertrag" aus 12/98 gilt ja nun das neue VVR, 1.1.2009. Es geht um die Verjährungszeiten bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ist auch eine Anfechtung seitens des Versicherers z. B. bei vermuteter Arglist nach 10 Jahren nicht mehr möglich?
Vielen Dank im Voraus
Goa
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 07.02.2012 - 14:48 Uhr
:
Hallo Goa!
Die Versicherung braucht alle möglichen Informationen über Ihren zuletzt ausgeübten Job. Vermutlich will sie sich dazu an den Arbeitgeber wenden.
Eine Anfechtung ist jederzeit möglich! In diesem Fall geht es ja nicht um eine Kleinigkeit die vergessen wurde, sondern um Betrug!
MfG
Alexander Reibold
Hallo Goa!
Die Versicherung braucht alle möglichen Informationen über Ihren zuletzt ausgeübten Job. Vermutlich will sie sich dazu an den Arbeitgeber wenden.
Eine Anfechtung ist jederzeit möglich! In diesem Fall geht es ja nicht um eine Kleinigkeit die vergessen wurde, sondern um Betrug!
MfG
Alexander Reibold
von: Goa am: 08.02.2012 - 22:31 Uhr
Hallo Herr Reibold,
danke für Ihre Antwort. Allerdings sind Sie mit dem letzten Satz ein wenig vorschnell. Ich schrieb: "bei VERMUTETER Arglist". Und ist es nicht so, daß diese dann vom Versicherer nachgewiesen werden muss und das dies in der Praxis schwierig ist?
Es wäre ja erst dann ein Betrug, wenn es tatsächlich eine Arglist gegeben hätte.
MfG
Goa
Kommentar von: Borchardt - Makler für BU, PKV, Alters-/Pflegevorsorge
am: 10.02.2012 - 14:07 Uhr
Hallo Goa,
ja, die Beweislast liegt beim Versicherer. Zu den Einzelheiten der Beweisführung im Zivilprozeß kann Ihnen nur ein Jurist fachkundig Auskunft geben. Sie müßten sich hierfür bitte an einen Rechtsanwalt wenden.
freundlicher Gruß
Eckhard Borchardt
Hallo Goa,
ja, die Beweislast liegt beim Versicherer. Zu den Einzelheiten der Beweisführung im Zivilprozeß kann Ihnen nur ein Jurist fachkundig Auskunft geben. Sie müßten sich hierfür bitte an einen Rechtsanwalt wenden.
freundlicher Gruß
Eckhard Borchardt
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