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Berechnung Beitrag gesetzliche Unfallversicherung
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:31 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2182 mal gelesen)
Welche zwei Kriterien bestimmen den Betrag der gesetzlichen Unfallversicherung?
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:31 Uhr
:
dtv, Peter Becker: Gesetzliche Unfallversicherung, S. 201: "Die Höhe der Beiträge insgesamt richtet sich nach der Höhe der Ausgaben im Vorjahr (vgl. §§ 152 Abs. 1, 153 Abs. 1 SGB VII: "Umlagesoll"). (...) Der Beitrag des einzelnen Unternehmens wir berechnet nach dem Entgelt der Versicherten und dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (§153 abs. 1 SGB VII). Zur Abstufung des Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr bilden die Unfallversicherungsträger durch einen Gefahrentarif Gefahrklassen ..."
rnAlso, wichtig ist, welche Gefahrklasse und die Erfüllung des Umlagesolls. Wichtig diesbezüglich ist noch der sog. Beitragsfuß. (Der Beitragsfuß ist Betrag, den ein Unternehmer pro Tausend EURO Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme bezahlen müsste, wenn sein Unternehmen der Gefahrklasse 1,0 zugeordnet wäre.) Der zu zahlende Beitrag wird also errechnet aus dem Produkt der Arbeitsentgelte, der Gefahrenklasse und des Beitragsfußes (§ 167 Abs. 1 SGB VII).
rnEs gibt dann noch Zuschläge bzw. Nachlässe, die evtl. beachtet werden müssen.
rnIch kann es nur theoretisch erklären, habe noch nie selbst so eine Berechnung vorgenommen. Man kann sich das aber vielleicht von der entsprechenden Genossenschaft mal mit den entsprechenden Zahlen konkret vorrechnen lassen.
rn
rn
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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dtv, Peter Becker: Gesetzliche Unfallversicherung, S. 201: "Die Höhe der Beiträge insgesamt richtet sich nach der Höhe der Ausgaben im Vorjahr (vgl. §§ 152 Abs. 1, 153 Abs. 1 SGB VII: "Umlagesoll"). (...) Der Beitrag des einzelnen Unternehmens wir berechnet nach dem Entgelt der Versicherten und dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (§153 abs. 1 SGB VII). Zur Abstufung des Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr bilden die Unfallversicherungsträger durch einen Gefahrentarif Gefahrklassen ..."
rnAlso, wichtig ist, welche Gefahrklasse und die Erfüllung des Umlagesolls. Wichtig diesbezüglich ist noch der sog. Beitragsfuß. (Der Beitragsfuß ist Betrag, den ein Unternehmer pro Tausend EURO Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme bezahlen müsste, wenn sein Unternehmen der Gefahrklasse 1,0 zugeordnet wäre.) Der zu zahlende Beitrag wird also errechnet aus dem Produkt der Arbeitsentgelte, der Gefahrenklasse und des Beitragsfußes (§ 167 Abs. 1 SGB VII).
rnEs gibt dann noch Zuschläge bzw. Nachlässe, die evtl. beachtet werden müssen.
rnIch kann es nur theoretisch erklären, habe noch nie selbst so eine Berechnung vorgenommen. Man kann sich das aber vielleicht von der entsprechenden Genossenschaft mal mit den entsprechenden Zahlen konkret vorrechnen lassen.
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