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Berufsunfähigkeitsschutz ist schwer zu bekommen
In Kategorie: Fragen Forum
von: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am: 18.12.2008 - 09:56 Uhr
Kaum hat man eine Krankheit, wird einem das Risiko der Berufsunfähigkeit bewusst. Leider ist es dann häufig zu spät, dieses Risiko noch abzusichern.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss unfangreiche Gesundheitsfragen im Antragsformular ausfüllen. Die Gesundheitsprüfung ist dabei meist sogar noch strenger als beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Der Grund ist ganz klar – ein Berufsunfähigkeitsfall kostet den Versicherer viel Geld. Er schaut daher ganz genau, welche Risiken er einkauft. Jemand, der ein schlechtes Risiko aufgrund diverser Erkrankungen darstellt, wird nicht mehr oder nur mit Ausschlüssen versichert.
Insbesondere psychische Erkrankungen nehmen mehr und mehr zu. Daher sind hier die Versicherungsgesellschaften besonders empfindlich. Mutter-Kind-Kur wegen drohendem Burnout, Gespräche beim Psychologen, Einnahme von Antidepressiva – wer solche Angaben im Antrag machen muss kann ihn sich im Prinzip sparen. Die Ablehnung ist eigentlich sicher.
Auch wer nur kleine Krankheiten hat, davon aber ständig welche und aus diesem Grund auch häufig arbeitsunfähig war, wird mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
Wer Rückenprobleme – egal welcher Art – aufweist, kann meist nur auf einen Abschluss mit Ausschlussklausel hoffen. Man erhält dann zwar Versicherungsschutz, das bereits bestehende Rückenproblem wird aber ausgeschlossen. Gleiches gilt im Prinzip bei fast allen Knochen- und Gelenksproblemen, wobei eine chronische Arthritis ziemlich sicher wieder eine Ablehnung nach sich zieht. Ebenso ein Bandscheibenvorfall.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen machen auch einen großen Teil der Berufsunfähigkeitsfälle aus. Daher sind auch hier die Assekuranzen vorsichtig. Erhöhter Blutdruck kann jedoch z.B. häufig über einen Risikozuschlag mitversichert werden. Leider werden dadurch die Beiträge oft so hoch, dass der Antragssteller sich gegen einen Abschluss entscheiden muss.
Krebs bzw. Neubildungen sind natürlich auch ein kritisches Thema. Wer hier Behandlungen im Antrag machen muss, kann auch ziemlich sicher mit einer Ablehnung rechnen.
Die einzelnen Versicherungsgesellschaften behandeln die einzelnen Risiken zum Teil etwas unterschiedlich. Man kann daher keine allgemeinen Aussagen treffen. Wer also im Antrag Angaben bezüglich gesundheitlicher Beschwerden oder Krankheiten machen muss, sollte stets seinen Versicherungsberater bzw. Makler darum bitten, bei mehreren verschiedenen Versicherungsgesellschaften medizinische Vorabanfragen durchzuführen. Diese sind anonym. Die Vorabanfrage enthält die Gesundheitsfragen, die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente, den Beruf, Alter und Geschlecht. Die Aussagen sind zwar nicht garantiert, geben jedoch einen guten Überblick über das, was überhaupt möglich ist, ob es Sinn macht, einen Abschluss zu tätigen.
Die meisten Angaben müssen im Antrag übrigens über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahre gemacht werden. Wer also über einen längeren Zeitraum beschwerdefrei ist, kann eine Antragstellung dann wieder angehen.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Kaum hat man eine Krankheit, wird einem das Risiko der Berufsunfähigkeit bewusst. Leider ist es dann häufig zu spät, dieses Risiko noch abzusichern.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss unfangreiche Gesundheitsfragen im Antragsformular ausfüllen. Die Gesundheitsprüfung ist dabei meist sogar noch strenger als beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Der Grund ist ganz klar – ein Berufsunfähigkeitsfall kostet den Versicherer viel Geld. Er schaut daher ganz genau, welche Risiken er einkauft. Jemand, der ein schlechtes Risiko aufgrund diverser Erkrankungen darstellt, wird nicht mehr oder nur mit Ausschlüssen versichert.
Insbesondere psychische Erkrankungen nehmen mehr und mehr zu. Daher sind hier die Versicherungsgesellschaften besonders empfindlich. Mutter-Kind-Kur wegen drohendem Burnout, Gespräche beim Psychologen, Einnahme von Antidepressiva – wer solche Angaben im Antrag machen muss kann ihn sich im Prinzip sparen. Die Ablehnung ist eigentlich sicher.
Auch wer nur kleine Krankheiten hat, davon aber ständig welche und aus diesem Grund auch häufig arbeitsunfähig war, wird mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
Wer Rückenprobleme – egal welcher Art – aufweist, kann meist nur auf einen Abschluss mit Ausschlussklausel hoffen. Man erhält dann zwar Versicherungsschutz, das bereits bestehende Rückenproblem wird aber ausgeschlossen. Gleiches gilt im Prinzip bei fast allen Knochen- und Gelenksproblemen, wobei eine chronische Arthritis ziemlich sicher wieder eine Ablehnung nach sich zieht. Ebenso ein Bandscheibenvorfall.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen machen auch einen großen Teil der Berufsunfähigkeitsfälle aus. Daher sind auch hier die Assekuranzen vorsichtig. Erhöhter Blutdruck kann jedoch z.B. häufig über einen Risikozuschlag mitversichert werden. Leider werden dadurch die Beiträge oft so hoch, dass der Antragssteller sich gegen einen Abschluss entscheiden muss.
Krebs bzw. Neubildungen sind natürlich auch ein kritisches Thema. Wer hier Behandlungen im Antrag machen muss, kann auch ziemlich sicher mit einer Ablehnung rechnen.
Die einzelnen Versicherungsgesellschaften behandeln die einzelnen Risiken zum Teil etwas unterschiedlich. Man kann daher keine allgemeinen Aussagen treffen. Wer also im Antrag Angaben bezüglich gesundheitlicher Beschwerden oder Krankheiten machen muss, sollte stets seinen Versicherungsberater bzw. Makler darum bitten, bei mehreren verschiedenen Versicherungsgesellschaften medizinische Vorabanfragen durchzuführen. Diese sind anonym. Die Vorabanfrage enthält die Gesundheitsfragen, die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente, den Beruf, Alter und Geschlecht. Die Aussagen sind zwar nicht garantiert, geben jedoch einen guten Überblick über das, was überhaupt möglich ist, ob es Sinn macht, einen Abschluss zu tätigen.
Die meisten Angaben müssen im Antrag übrigens über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahre gemacht werden. Wer also über einen längeren Zeitraum beschwerdefrei ist, kann eine Antragstellung dann wieder angehen.
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