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Muss Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen bei Berufswechsel und weniger als 50 & MdE ?


In Kategorie: Fragen Forum


von: Tim Tomster am: 12.01.2009 - 13:01 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 5363 mal gelesen)


Guten Tag,

ich bin gelernter Automobilkaufmann und arbeitet in einem Motorradfachhandel als Verkaufsberater, dies schon seit meinem ersten Ausbildungstag. Vor knapp 3 Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall. Die Begutachtung ergab nun eine endgültige MdE von
30% sofern keine weiteren Verschlechterungen auftreten.

Mein BG Arzt rät mir aus gesundheitlichen Gründen den Beruf des Motorradverkaufers zu wechseln.

Meine Frage wäre: In den AGB meiner Versicherung habe ich nur gelesen das diese ab einer MdE von 50 % zahlt. Kann es auch sein das die BU zahlen muss wenn der Arzt der Ansicht ist, das ich den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben sollte, auch wenn ich keine 50% MdE habe ?

Vielen Dank.




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 13.01.2009 - 09:05 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Ob eine Versicherung leisten muss oder nicht, ist ganz einfach davon abhängig, ob der Versicherungsfall per Bedingungen eingetreten ist oder nicht. Wenn 50% MdE verlangt sind und es sind nur 30% da, dann sehe ich nicht, dass sich das deckt.

ABER: Wie sieht die Defintiton der Berufsunfähigkeit in Ihrer Versicherung genau aus? Kann ggf. dennoch Berufsunfähigkeit bestehen? Die Definition macht sich ja nicht nur an der MdE fest, sondern daran, ob der Beruf (noch wahrscheinlich) zu 50% ausgeübt werden kann oder nicht. Das ist ja von den unterschiedlichsten Faktoren abhängig.

Sie können hier auf diesen Seiten mal unter den Punkt "Hintergund Infos" lesen, wie Versicherungen prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Ich finde, da erhält man ein besseres Bild davon, was für die Versicherungen Berufsunfähigkeit tatsächlich ist.

Auch die Sache mit dem Berufswechsel müsste genau in den Vertragsbedingungen geklärt sein.
Sehr häufig ist es so, dass ein Berufswechsel gar nicht angezeigt werden muss und man dann ganz einfach auf die neue Tätigkeit versichert ist. Es gibt aber auch Tarife, da muss man den Berufswechsel anzeigen.

Erhält man bereits eine Berufsunfähigkeitsrente und wechselt dann in einen anderen Beruf, dann ist es meist so, dass dann der Versicherer sagt, jetzt versichern wir auf diesen Beruf und bei diesen Beruf ist erst mal keine Berufsunfähigkeit mehr gegeben (konkrete Verweisung).

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