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Bekomme Berufsunfähigkeitsrente, aber es reicht nicht!
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:31 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 641 mal gelesen)
Ich bin gelernte Altenpflegerin, wurde nach 7 Jahren aufgrund psychischer Überforderung berufsunfähig.Ich bekomme monatlich einen Beitrag ausbezahlt.Am A-Amt habe ich mich gemeldet zwecks einer Umschulung. Nach dem Eignungstest und der Feststellung das die private BU zahlt, wich das Amt zurück. Ich habe die neue Ausbildung angetreten, es ist jedoch schwer, weil die Differenz zu meinem vorherigen Gehalt 500 Euro beträgt. Dazu kommt das ich mich von meinem Lebensgefährten,mit dem ich ein Haus gekauft habe, trennen werde und nun meinen Unterhalt allein bestreiten muss, was sich mit weniger als 1000 Euro schwierig erweisst bisher. Wenn ich wieder in meinen Beruf zurück gehe oder in dieser Branche tätig bin könnte ich das Haus alleine halten. Gibt es da Regelungen die mir dies möglich machen? Über Ihre Hilfe, Antwort würe ich mich sehr freuen.
rn
rnMit freundlichen Grüßen
rn
rnIsemann M.
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:31 Uhr
:
Grundsätzlich ist zu sagen - wenn die erhaltene Berufsunfähigkeitsrente nicht reicht, haben Sie sich leider zu geringfügig versichert. Ich weiß nicht, warum die Argentur für Arbeit die Umschulung abgelehnt hat, aber vielleicht kann man da noch dran bleiben und diesen Umstand ändern. Regelungen, um in den Beruf zurückzukehren gibt es als solche nicht konkret. Wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht und die Krankheit verheilt ist, dann können Sie natürlich auch wieder wieder in ihren Beruf zurück. Eine Berufsunfähigkeitsrente muss ja nicht zwingend bis zur Altersrente in Anspruch genommen werden.
rnUnd noch ein Tipp: Vielleicht zahlt der ausbildende Betrieb Ihnen etwas mehr. Auch hier kann ein Gespräch manchmal weiterhelfen.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Grundsätzlich ist zu sagen - wenn die erhaltene Berufsunfähigkeitsrente nicht reicht, haben Sie sich leider zu geringfügig versichert. Ich weiß nicht, warum die Argentur für Arbeit die Umschulung abgelehnt hat, aber vielleicht kann man da noch dran bleiben und diesen Umstand ändern. Regelungen, um in den Beruf zurückzukehren gibt es als solche nicht konkret. Wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht und die Krankheit verheilt ist, dann können Sie natürlich auch wieder wieder in ihren Beruf zurück. Eine Berufsunfähigkeitsrente muss ja nicht zwingend bis zur Altersrente in Anspruch genommen werden.
rnUnd noch ein Tipp: Vielleicht zahlt der ausbildende Betrieb Ihnen etwas mehr. Auch hier kann ein Gespräch manchmal weiterhelfen.
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