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Einkommensverlust und Ausscheiden aus dem Beruf
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:31 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 445 mal gelesen)
Hallo,
rnich bin bei der cosmos direkt BU versichert mit comfort schutz. ich habe eine BU von 1000€ versichert. nun ist mein einkommen auf fast die hälfte gesunken, also von 24.000 auf weniger von 9000€. was tun ?
rnvielleicht werde ich mein gewerbe abmelden.
rnbin ich trotzdem mit der summe bei eintritt einer krankheit, die zur BU führt versichert?
rnMuß ich dies melden,
rnich weiß nicht ob ich etwas anderes beruflich machen werde.
rnoder ich werde einige monate nichts arbeiten?!
rndanke im vorraus für die antworten
rnsabine krause
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:31 Uhr
:
Im Normalfall ist man so versichert, wie es bei Vertragsabschluss auch vereinbart wurde (Vertragstreue). Ich kenne die allgemeinen Tarifbedingungen Ihres Vertrages nicht, denke allerdings nicht, dass hier ein Passus enthalten ist, der verlangt, dass ein Einkommenseinbruch gemeldet werden muss und dies dann Folgen bezüglich des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Im Zweifelsfall aber einfach mal nachfragen. Das kann man auch anonym machen. Wenn Sie jetzt allerdings extrem weniger verdienen, könnten natürlich Zahlungschwierigkeiten auftreten und dann müsste man schauen, was man macht.
rnAusscheiden aus dem Beruf ist da schon ein anderer Punkt. Der ist normaler Weise in den Tarifbedingungen extra aufgeführt. Dort können Sie nachlesen, wie der Versicherer mit dieser Veränderung umgeht. Häufig gelten in einem solchen Fall andere Verweisungsregeln.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Im Normalfall ist man so versichert, wie es bei Vertragsabschluss auch vereinbart wurde (Vertragstreue). Ich kenne die allgemeinen Tarifbedingungen Ihres Vertrages nicht, denke allerdings nicht, dass hier ein Passus enthalten ist, der verlangt, dass ein Einkommenseinbruch gemeldet werden muss und dies dann Folgen bezüglich des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Im Zweifelsfall aber einfach mal nachfragen. Das kann man auch anonym machen. Wenn Sie jetzt allerdings extrem weniger verdienen, könnten natürlich Zahlungschwierigkeiten auftreten und dann müsste man schauen, was man macht.
rnAusscheiden aus dem Beruf ist da schon ein anderer Punkt. Der ist normaler Weise in den Tarifbedingungen extra aufgeführt. Dort können Sie nachlesen, wie der Versicherer mit dieser Veränderung umgeht. Häufig gelten in einem solchen Fall andere Verweisungsregeln.
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