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Frage wegen Arztnachfrage
In Kategorie: Fragen Forum
von: PeggySpiller am: 20.01.2009 - 11:02 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 759 mal gelesen)
Ich habe meine BUZ gewechselt und die neue hat mein linkes Bein laut Arztnachfrage rausgenommen. Bei der alten war es noch drin, obwohl ich es gesagt hatte das ich operiert worden bin. Müssen die dann dafür aufkommen wenn sie es reinnehmen oder nicht? Konnen sie später einfach sagen Da war schon ein schaden.
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 25.01.2009 - 14:47 Uhr
:
Gleich vorweg: Hat Ihr Makler eine medizinische Vorabanfrage bei diesem Anbieter gemacht und hatten die gesagt, es wäre eine Annahme ohne Ausschlussklausel möglich?
Man sollte nie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung einreichen, ohne nicht vorab mal gefragt zu haben, was bei verschiedenen Anbietern denn zu erwarten ist!!!!
Wenn Ihr Makler (oder auch Versicherungsberater, vom Abschluss bei einem Einfirmenvertreter rate ich eher ab) eine medizinische Vorabanfrage gemacht hat, kann er hier ruhig nachhaken und fragen, warum es einmal hü und einmal hott heißt. Möglicherweise ist dann sogar eine Annahme ohne Ausschluss möglich.
Zu Ihrer Frage (sofern ich diese auch richtig verstanden habe):
Wenn ein Risiko mitversichert wird, dann muss der Versicherer auch im Falle einer Berufsunfähigkeit entsprechend leisten. Das ist natürlich auch der Grund dafür, dass die Versicherer genau prüfen und sehr restriktiv bei der Annahme sind.
Es hat sich hier allerdings seit diesem Jahr einiges geändert.
Früher war der Antragsteller verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Angaben zu machen. Jetzt wurde das umgedreht und nun ist der Versicherer verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Punkte auch abzufragen.
Früher konnte es also durchaus sein, dass ein Antragsteller z.B. eine schon lange bestehende Krankheit verschwieg, weil im Antrag nicht danach gefragt wurde und dennoch konnte die Leistung verweigert werden, weil er das hätte angeben müssen.
Die neue Regelung versucht hier die Position des Verbrauchers zu stärken.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Gleich vorweg: Hat Ihr Makler eine medizinische Vorabanfrage bei diesem Anbieter gemacht und hatten die gesagt, es wäre eine Annahme ohne Ausschlussklausel möglich?
Man sollte nie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung einreichen, ohne nicht vorab mal gefragt zu haben, was bei verschiedenen Anbietern denn zu erwarten ist!!!!
Wenn Ihr Makler (oder auch Versicherungsberater, vom Abschluss bei einem Einfirmenvertreter rate ich eher ab) eine medizinische Vorabanfrage gemacht hat, kann er hier ruhig nachhaken und fragen, warum es einmal hü und einmal hott heißt. Möglicherweise ist dann sogar eine Annahme ohne Ausschluss möglich.
Zu Ihrer Frage (sofern ich diese auch richtig verstanden habe):
Wenn ein Risiko mitversichert wird, dann muss der Versicherer auch im Falle einer Berufsunfähigkeit entsprechend leisten. Das ist natürlich auch der Grund dafür, dass die Versicherer genau prüfen und sehr restriktiv bei der Annahme sind.
Es hat sich hier allerdings seit diesem Jahr einiges geändert.
Früher war der Antragsteller verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Angaben zu machen. Jetzt wurde das umgedreht und nun ist der Versicherer verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Punkte auch abzufragen.
Früher konnte es also durchaus sein, dass ein Antragsteller z.B. eine schon lange bestehende Krankheit verschwieg, weil im Antrag nicht danach gefragt wurde und dennoch konnte die Leistung verweigert werden, weil er das hätte angeben müssen.
Die neue Regelung versucht hier die Position des Verbrauchers zu stärken.
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