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Bin ich Berufsunfähig?
In Kategorie: Fragen Forum
von: Dieter Giese am: 25.01.2009 - 10:13 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1345 mal gelesen)
Hallo,
liegt bei mir eine Berufsunfähigkeit vor?
ich bin gelernter Estrichleger und arbeite seit 1982 ununterbrochen in diesem Beruf. Dazu bin ich seit 1998 BU Versichert. Von verschieden Ärtzten bzw. Reha-Klinink wurden mir folgende Diagnosen gestellt.
1. Coxathrose bds. mit Einschränkung der Hüftgelenksbeweglichkeit
2. Funktionsdefizit der rechten Schulter, Partialatrophie des M.deltoideus rechts.
3. LWS-Syndrom mit lumbalem Wurzreiz
4. Chondromalacia patellae beidseits
Procedere: Mittel- und langfristig wird eine Hüft-TEP-Implation anstehen. Im ausgeübten Beruf besteht genaugenommen Leistungsvermögen für unter 3 Stunden täglich.
Mit freundlichen Grüßen
D. Giese
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 25.01.2009 - 14:54 Uhr
:
So etwas kann man aus der Ferne nie sagen. Ihr erster Ansprechpartner sollte hier m.E. Ihr Arzt sein, da dieser ja auch die Berufsunfähigkeit feststellen muss. Sprechen Sie mit Ihm einmal über dieses Thema.
Entscheidend ist, dass eine Berufsunfähigkeit gegeben ist, wie in den Bedingungen Ihres Vertrages beschrieben. Das dürft so oder ähnlich klingen:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person den versicherten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann.
Ein Mediziner muss feststellen, ob die medizinische Komponente für die Berufsunfähigkeit erfüllt ist, die Versicherung wird zu dem noch prüfen, ob die berufliche Komponente erfüllt ist.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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So etwas kann man aus der Ferne nie sagen. Ihr erster Ansprechpartner sollte hier m.E. Ihr Arzt sein, da dieser ja auch die Berufsunfähigkeit feststellen muss. Sprechen Sie mit Ihm einmal über dieses Thema.
Entscheidend ist, dass eine Berufsunfähigkeit gegeben ist, wie in den Bedingungen Ihres Vertrages beschrieben. Das dürft so oder ähnlich klingen:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person den versicherten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann.
Ein Mediziner muss feststellen, ob die medizinische Komponente für die Berufsunfähigkeit erfüllt ist, die Versicherung wird zu dem noch prüfen, ob die berufliche Komponente erfüllt ist.
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