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Künstlersozialkasse
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 512 mal gelesen)
Guten Tag,
rn
rnals Selbständige erhalte ich eine Rente aus einer privat gezahlten Berufsunfähigkeitsversicherung. Obwohl ich über die Künstlersozialkasse krankenversichert bin, erhebt die gesetzliche Krankenkasse zusätzlich Beiträge auf die private BU. Muß ich das wirklich zahlen?
rnÜber eine Anwort freue ich mich.
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, sondern eine Institution, die Küstlern und Publizisten, die selbständig arbeiten, einen verbesserten Schutz im Sozialsystem zu bieten versucht, da diese Berufsgruppe oftmals sonst zu schlecht abgesichert wäre. So zahlt man einen Beitrag an die Küstlersozialkasse und diese zahlt dann einen entsprechend höheren Beitrag für sie an die gesetzliche Krankenkasse, die sie sich als Versicherungsnehmer ausgesucht haben. Man ist also nicht BEI der Künstersozialkasse versichert. Diese erbringt keine Leistungen. Man ist bei der gewählten gesetzlichen Kasse ÜBER die Künstersozialkasse versichert. Ich muss allerdings leider zugeben, dass ich nun nicht weiß, wie viel bzw. ob die gesetzliche Krankenkasse direkt an Sie Beitragsforderungen stellen kann. Ich kann mir vorstellen, dass das ganz stark vom Einzelfall abhängt.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, sondern eine Institution, die Küstlern und Publizisten, die selbständig arbeiten, einen verbesserten Schutz im Sozialsystem zu bieten versucht, da diese Berufsgruppe oftmals sonst zu schlecht abgesichert wäre. So zahlt man einen Beitrag an die Küstlersozialkasse und diese zahlt dann einen entsprechend höheren Beitrag für sie an die gesetzliche Krankenkasse, die sie sich als Versicherungsnehmer ausgesucht haben. Man ist also nicht BEI der Künstersozialkasse versichert. Diese erbringt keine Leistungen. Man ist bei der gewählten gesetzlichen Kasse ÜBER die Künstersozialkasse versichert. Ich muss allerdings leider zugeben, dass ich nun nicht weiß, wie viel bzw. ob die gesetzliche Krankenkasse direkt an Sie Beitragsforderungen stellen kann. Ich kann mir vorstellen, dass das ganz stark vom Einzelfall abhängt.
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