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Nachprüfverfahren und abstrakte Verweisung


In Kategorie: Fragen Forum


von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1471 mal gelesen)


Hallo, bis Aug. 2006 war ich selbständig (Reifenservice, "1-Mann-Betrieb"; ich in der Werkstatt, meine Frau im Büro und Verkauf), bin gelernter KFZ-Meister. Durch einen schweren Bandscheibenvorfall mit neurologischen Störungen bin ich seitdem berufsunfähig und mußte meinen Betrieb nach einigen Monaten schließen. Meine Versicherung hat bis vor 17 Wochen gezahlt, überprüft zur Zeit ob ich "verweisbar" bin. Die Formulierung im Vertrag lautet:"... oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht". Ist eine Verweisung in meinen speziellen Fall möglich? Wie lange darf so eine Überprüfung dauern? (Die Versicherung prüft seit Februar und zahlt seitdem auch nicht.)




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 04.12.2009 - 20:32 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Wichtige Infos zur Prüfung der Möglichkeit einer Verweisbarkeit finden Sie unter dem Link "So prüfen Versicherungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt", hier auf diesen Seiten. Das ist ein ganz interessanter allgemeiner Informationstext.
rn
rnIn den Bedingungen zu Ihren Vertrag steht, dass eine Verweisung möglich ist, somit wird auch geprüft, ob diese in Ihrem Fall angewendet werden kann. Das ist eine komplizierte Sache. Das Problem mit der Verweisbarkeit ist nämlich immer ein sehr individuelles, da es um IHRE Ausbildung, um IHRE Erfahrungen und um IHRE Lebensstellung geht. Allgemeine Antworten sind daher nicht möglich.
rnWarum Ihre Versicherung nun die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr leistet, ist mir nicht klar. Es ist ja noch nicht beschlossen, dass verwiesen werden kann. Somit besteht Ihre Berufsunfähigkeit doch noch. Gibt es eine Klausel, die besagt, dass während des Nachprüfverfahrens die Leistungen eingestellt werden? Wie begründet denn das Unternehmen, dass nicht mehr gezahlt wird? Lassen Sie sich das einmal ganz genau erklären und überprüfen Sie dann, ggf. mit Unterstützung der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale, ob das so auch in Ordnung ist.
rn

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