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Gesetzliche Unfallversicherung des Gelände- und Materialwart
In Kategorie: Fragen Forum
von: derdivi am: 30.01.2009 - 10:56 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 691 mal gelesen)
Ich arbeite oft und freiwillig für einen Bogensportverein, leite dort als`Gelände und Materialwart`Baumaßnahmen, Arbeitseinsätze, Turniere, Meisterschaften, etc..
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Das Amt des`Gelände und Materialwart`ist nicht in der Satzung des Vereins vorgesehen, ist allerdings in der Geschäftsordnung definiert und kann gewählt werden.
Kann ich für meine Ausübung in diesem Amt eine freiwillige Versicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abschließen? Bzw. Welche Möglichkeit muss gegeben sein damit ich mich für die Ausübung versichern lassen kann?
Vorab bedanke ich mich für die Information.
MfG
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 01.02.2009 - 12:14 Uhr
:
Das kann ich so nicht beantworten, ich denke, das muss man ganz einfach bei der VBG prüfen lassen.
Insbesondere für Sportvereine gibt es ja viele Sonderregelungen.
Ob eine Versicherung möglich ist oder nicht, ist m.W. nicht davon abhängig, ob die Tätigkeit in der Satzung festgeschrieben ist (es gibt ja auch so was wie „Übung“), entscheidend ist, ob man ein gewählter Ehrenamtsträger ist.
Da diese freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsmitglieder wirklich nicht viel kostet (2,73 EURO/Kopf), sollte Ihr Verein eine solche für alle, die man versichern kann, auch machen. Das hat dann den Vorteil, dass man einfach bestimmte Ämter versichert und nicht die jeweilige Person. So muss man nicht mal bei Änderungen die Namen an die Berufsgenossenschaft weiterleiten. Hier würde ich mal mit dem Vorstand sprechen.
Bei der VBG können Sie natürlich auch anrufen (040 / 5146-2940) , das ist oft wirklich ganz informativ. Da kann man die Sachlage vorab gleich mal klären.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Das kann ich so nicht beantworten, ich denke, das muss man ganz einfach bei der VBG prüfen lassen.
Insbesondere für Sportvereine gibt es ja viele Sonderregelungen.
Ob eine Versicherung möglich ist oder nicht, ist m.W. nicht davon abhängig, ob die Tätigkeit in der Satzung festgeschrieben ist (es gibt ja auch so was wie „Übung“), entscheidend ist, ob man ein gewählter Ehrenamtsträger ist.
Da diese freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsmitglieder wirklich nicht viel kostet (2,73 EURO/Kopf), sollte Ihr Verein eine solche für alle, die man versichern kann, auch machen. Das hat dann den Vorteil, dass man einfach bestimmte Ämter versichert und nicht die jeweilige Person. So muss man nicht mal bei Änderungen die Namen an die Berufsgenossenschaft weiterleiten. Hier würde ich mal mit dem Vorstand sprechen.
Bei der VBG können Sie natürlich auch anrufen (040 / 5146-2940) , das ist oft wirklich ganz informativ. Da kann man die Sachlage vorab gleich mal klären.
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