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Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 4060 mal gelesen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
rn
rnich bin verbeamtete Sportlehrerin und möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
rnZwei Anbieter bieten auch eine DU an. Leider ist diese viel teurer und man kann die Versicherungssumme nicht selbst bestimmen.
rn
rnIn welchen Fällen ist eine Berufsunfähigkeit ungleich einer Dienstunfähigkeit.
rn
rnAuf eine kompetente Antwort freue ich mich!
rnMit freundlichem Gruß
rnAnnette Berlemann
rn
rnPS: Vielleicht können Sie mir Ihre Tel. mailen?
rn
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Berufsunfähigkeit ist laut § 172/2 VVG: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ (Einzelne Tarife verbessern diese Definition. Dann heißt es nicht „auf Dauer“ sondern „voraussichtlich 6 Monate“.)
rn
rnAls Beamter hat man einen Dienstherren und wird daher nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Das Ergebnis ist das gleiche – man kann seine Tätigkeit nicht mehr ausüben. Da die Gründe, warum jemand als dienstunfähig eingestuft wird, den Versicherungen zum Teil nicht gefallen (z.B. mehr Dienstunfähigkeiten aufgrund der Privatisierung eines Bereiches, man denke an Bahn und Post), definieren sie genau, welche Dienstunfähigkeit sie dann auch tatsächlich als eine Berufsunfähigkeit nach ihren Bedingungen ansehen. Tut sie das nicht, sind die Dienstunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit laut den Versicherungsbedingungen nicht ein und das selbe.
rn
rnMeist klingt eine DU-Klausel so:
rn"Eine Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter in Folge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist." Oder besser noch so: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
rn
rnFür Sie als Beamte ist es wichtig, im Falle der Dienstunfähigkeit auch die zusätzlich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus der privaten Versicherung zu erhalten. Daher sollten Sie einen Tarif mit Dienstunfähigkeitsklausel wählen. Es gibt hier weit mehr als nur 2 Tarife. Und man kann bei vielen die gewünschte Höhe der BU-Rente vereinbaren. Meist gibt es allerdings für Beamte eine weit geringere Obergrenze, da Ihr Dienstherr (Staat) im Falle der Dienstunfähigkeit ja viel besser für Sie sorgt, als für die „normalen Arbeitnehmer“. Sie haben also eine viel geringere Versorgungslücke zu schließen. Lassen Sie sich also noch mehr Angebote machen.
rn
rnUnd noch ein Tipp: Ihr Berater soll Vorabanfragen machen. Er soll mit Ihnen die Gesundheitsfragen durchgehen und dann ohne Angabe Ihres Namens anfragen, ob Versicherungsschutz möglich ist. Meiner Erfahrung nach sollte man sich immer bereits am Ende des Studium versichern. Bestimmte Lehrämter gehören zu einer hohen Risikogruppe und bekommen nur noch schwer einen Vertrag, wenn die Verbeamtung mal abgeschlossen ist.
rn
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Berufsunfähigkeit ist laut § 172/2 VVG: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ (Einzelne Tarife verbessern diese Definition. Dann heißt es nicht „auf Dauer“ sondern „voraussichtlich 6 Monate“.)
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rnAls Beamter hat man einen Dienstherren und wird daher nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Das Ergebnis ist das gleiche – man kann seine Tätigkeit nicht mehr ausüben. Da die Gründe, warum jemand als dienstunfähig eingestuft wird, den Versicherungen zum Teil nicht gefallen (z.B. mehr Dienstunfähigkeiten aufgrund der Privatisierung eines Bereiches, man denke an Bahn und Post), definieren sie genau, welche Dienstunfähigkeit sie dann auch tatsächlich als eine Berufsunfähigkeit nach ihren Bedingungen ansehen. Tut sie das nicht, sind die Dienstunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit laut den Versicherungsbedingungen nicht ein und das selbe.
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rnMeist klingt eine DU-Klausel so:
rn"Eine Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter in Folge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist." Oder besser noch so: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
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rnFür Sie als Beamte ist es wichtig, im Falle der Dienstunfähigkeit auch die zusätzlich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus der privaten Versicherung zu erhalten. Daher sollten Sie einen Tarif mit Dienstunfähigkeitsklausel wählen. Es gibt hier weit mehr als nur 2 Tarife. Und man kann bei vielen die gewünschte Höhe der BU-Rente vereinbaren. Meist gibt es allerdings für Beamte eine weit geringere Obergrenze, da Ihr Dienstherr (Staat) im Falle der Dienstunfähigkeit ja viel besser für Sie sorgt, als für die „normalen Arbeitnehmer“. Sie haben also eine viel geringere Versorgungslücke zu schließen. Lassen Sie sich also noch mehr Angebote machen.
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rnUnd noch ein Tipp: Ihr Berater soll Vorabanfragen machen. Er soll mit Ihnen die Gesundheitsfragen durchgehen und dann ohne Angabe Ihres Namens anfragen, ob Versicherungsschutz möglich ist. Meiner Erfahrung nach sollte man sich immer bereits am Ende des Studium versichern. Bestimmte Lehrämter gehören zu einer hohen Risikogruppe und bekommen nur noch schwer einen Vertrag, wenn die Verbeamtung mal abgeschlossen ist.
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