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Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1568 mal gelesen)
Kann ein Alleinherrschender Gesellschafter Geschäftsführer mit einer Vielzahl von Tätigkeiten überhaupt BU werden?
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Berufsunfähigkeit kann leider jeden treffen, also nicht nur den Dachdecker, der aufgrund einer Invalidität nicht mehr auf ein Dach steigen kann.
rn
rnMögliche Ursachen wären z.B.
rn
rnEin Unfall mit Invalidität als Folge. Hier z.B. auch genannt schwere Verbrennungen. Dann psychische Erkrankungen aller Art. Schwere Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson, jedweder Krebs, Hepatitis, Herzinfarkt, Rheumatische Erkrankungen oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.
rn
rnDie Liste möglicher Erkrankungen, die auch einen hoch qualifizierten bzw. Selbständigen so treffen kann, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist leider lang.
rn
rnAls Selbständiger müssen Sie übrigens noch beachten, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit der Punkt: „Umorganisation der Arbeitsstätte“ von Bedeutung ist. Sie müssen im Versicherungsfall darlegen, dass und inwiefern eine Aufgabenumverteilung nicht möglich ist, die ihm eine weitere Tätigkeit ermöglicht. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung muss eine Umorganisation aber immer zumutbar sein!!
rnBei der Prüfung der Umorganisation stützt man sich im wesentlichen auf 3 Punkte:
rn· Auch nach einer erfolgten Umorganisation muss der Versicherte eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber haben.
rn· Ein erheblicher Kapitaleinsatz zur Durchführung ist von der Rechtssprechung als unzumutbar angesehen worden. Die Umorganisation muss „betrieblich sinnvoll“ sein.
rn· Einkommensveränderungen dürfen nicht auf Dauer ins Gewicht fallen.
rn
rnUnd noch ein Punkt: Nicht jede Berufsunfähigkeit muss bis zum Lebensende anhalten. Nach einem Bandscheibenvorfall kann man sicher nach gewisser Zeit wieder arbeiten. Auch ein Krebs kann geheilt werden. Bei Verträgen mit einem Prognosezeitraum von 6 Monaten (also der Arzt muss feststellen, dass man davon ausgehen kann, dass die nächsten 6 Monate Berufsunfähigkeit bestehen wird) deckt man auch einen zwischenzeitlichen Ausfall (von z.B. 1,5 Jahren) ab.
rn
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Berufsunfähigkeit kann leider jeden treffen, also nicht nur den Dachdecker, der aufgrund einer Invalidität nicht mehr auf ein Dach steigen kann.
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rnMögliche Ursachen wären z.B.
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rnEin Unfall mit Invalidität als Folge. Hier z.B. auch genannt schwere Verbrennungen. Dann psychische Erkrankungen aller Art. Schwere Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson, jedweder Krebs, Hepatitis, Herzinfarkt, Rheumatische Erkrankungen oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.
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rnDie Liste möglicher Erkrankungen, die auch einen hoch qualifizierten bzw. Selbständigen so treffen kann, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist leider lang.
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rnAls Selbständiger müssen Sie übrigens noch beachten, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit der Punkt: „Umorganisation der Arbeitsstätte“ von Bedeutung ist. Sie müssen im Versicherungsfall darlegen, dass und inwiefern eine Aufgabenumverteilung nicht möglich ist, die ihm eine weitere Tätigkeit ermöglicht. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung muss eine Umorganisation aber immer zumutbar sein!!
rnBei der Prüfung der Umorganisation stützt man sich im wesentlichen auf 3 Punkte:
rn· Auch nach einer erfolgten Umorganisation muss der Versicherte eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber haben.
rn· Ein erheblicher Kapitaleinsatz zur Durchführung ist von der Rechtssprechung als unzumutbar angesehen worden. Die Umorganisation muss „betrieblich sinnvoll“ sein.
rn· Einkommensveränderungen dürfen nicht auf Dauer ins Gewicht fallen.
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rnUnd noch ein Punkt: Nicht jede Berufsunfähigkeit muss bis zum Lebensende anhalten. Nach einem Bandscheibenvorfall kann man sicher nach gewisser Zeit wieder arbeiten. Auch ein Krebs kann geheilt werden. Bei Verträgen mit einem Prognosezeitraum von 6 Monaten (also der Arzt muss feststellen, dass man davon ausgehen kann, dass die nächsten 6 Monate Berufsunfähigkeit bestehen wird) deckt man auch einen zwischenzeitlichen Ausfall (von z.B. 1,5 Jahren) ab.
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