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Frage nach "Krankheiten" im Antrag, Kurzsichtigkeit


In Kategorie: Fragen Forum


von: otto am: 01.02.2009 - 22:26 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2279 mal gelesen)


Hallo.
Bin auf der Suche nach einer BU-Versicherung. In manchen Anträgen wird nach ärztlicher/therapeutischer Behandlung in den letzten 5 Jahren gefragt, was dann ja auch klar zu beantworten ist. In den meisten Anträgen wird aber nach Krankheiten in den letzten 5 Jahren gefragt, was z.T. schwierig zu beantworten ist. Was ist zum Beispiel, wenn im Jugendalter z.B. eine Skoliose oder ein Morbus Scheuermann diagnostiziert wurde, diesbezüglich aber in den letzten 10 Jahren keinerlei Beschwerden bestanden und auch keine ärztliche oder therapeutische Behandlung stattfand. Müssen solche Erkrankungen angegeben werden, obwohl für einen ja eigentlich keine (behandlungsbedürftige) Krankheit vorliegt und man ja beschwerdefrei sit, handelt es sich hierbei um Krankheiten im eigentlichen Sinn?
Ausserdem wird in den Anträgen regelmäßig nach Fehlsichtigkeit gefragt. Meine Frage ist nun: womit muß man bei einer Kurzsichtigkeit (-8dpt) erfahrungsgemäß denn rechnen (Risikozuschlag? Leistungsausschluß? Ablehnung?).

Besten Dank im Voraus

Grüsse Otto




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 02.02.2009 - 10:39 Uhr :
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Die Antragsformulare unterscheiden sich zum Teil erheblich, das ist richtig und je genauer die Fragen gestellt sind, umso genauer sind diese auch zu beantworten.

Soweit mir bekannt, wird nicht einfach nach Krankheiten in den letzten 5 Jahren gefragt, sondern schon, ob man aufgrund einer Krankheit in Behandlung war.

Lassen Sie sich bei der Beratung zur richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung auch die unterschiedlichen Antragsformulare zeigen. Ihr Makler oder Versicherungsberater wird ggf. auch gar keine Tarife vermitteln, die untragbar schlechte Antragsformulare haben.

Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, soll Ihr Berater unverbindlich beim Versicherer anfragen, wie mit dieser Frage in der Regel umgegangen wird.


Bei einer sehr starken Fehlsichtigkeit kann es durchaus zu einer Ablehnung kommen. Auch hier kann Ihnen ein kompetenter Berater helfen. Dazu braucht es nicht einmal eine medizinische Vorabanfrage. Da haben die einzelnen Versicherer ganz einfach Ihre Grenzwerte und die müsste Ihr Berater wissen.

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