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Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten


In Kategorie: Fragen Forum


von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 820 mal gelesen)


Hallo! Muss ich meinem Vertreter bei Antragstellung wahrheitsgemäß auf die Frage antworten, ob ich schon woanders eine BU beantragt habe?
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rnIn meinem konkreten Fall hat ein Vertreter mich zwar gut beraten, aber es abgelehnt, meinen Antrag aufzunehmen, als ich ihm gesagt hab, dass ich schon woanders einen Antrag gestellt habe. Er sagt, dass die Antragstellung mit so hohen Kosten / Aufwand verbunden sei, dass er erst die Antwort vom anderen Unternehmen abwarten würde und ich dann einen Antrag stellen könnte. Wenn es aber nun Probleme mit meiner Gesundheitsprüfung gibt, komme ich ja auf die "schwarze Liste" der Versicherer und würde auch bei jeder anderen Versicherung Ausklauselungen oder Risikoaufschläge bekommen.
rn
rnDarf ich also lügen, und behaupten, ich hätte noch nirgendwo einen Antrag gestellt? Oder ist das eine Verletzung der Anzeigepflicht?
rn




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 04.12.2009 - 20:32 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Nicht Ihr Vertreter fragt, ob Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, sondern die Versicherungsgesellschaft. In den Anträgen gibt es eine entsprechende Frage, die man beantworten muss und man sollte das stets wahrheitsgemäß tun.
rn
rnDer Hintergrund dieser Frage ist folgender: Es wird keine unendlich hohe Summe versichert, sondern nur in etwa das Nettoeinkommen. Wer 2000.- EURO monatlich netto verdient, kann keine 4000.- EURO versichern. Es bestände dann die Gefahr, dass man den Versicherungsfall herbeiführen möchte, da man sich dann finanziell viel besser stellen würde.
rn
rnWenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können Sie im Prinzip noch in etwa die Differenz bis zu Ihrem derzeitigen Nettoeinkommen zusätzlich absichern.
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rnSie sollten aber meiner Meinung nach beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Beratung eines Versicherungsvertreters suchen, sondern die eines Versicherungsberaters oder Maklers. Dieser zieht in die Beratung die bestehenden Verträge mit ein und berechnet Ihnen genau, was Sie an Absicherung denn eigentlich noch bräuchten und welche Versicherungsgesellschaften die für Sie richtigen Tarife bieten. Ein Versicherungsvertreter vertritt seine einzelne Versicherung (ein Mehrfachagent vielleicht 3 oder 4). Ein Versicherungsberater oder Makler kann aus sehr vielen Versicherungen auswählen. Das ist ein enormer Beratungsgewinn.
rn
rnEin Makler kann auch anonyme medizinische Vorabanfragen machen. Er kann anfragen, ob mit einer normalen Annahme gerechnet werden kann oder, ob ein Ausschluss oder Risikozuschlag bzw. sogar eine Ablehnung zu befürchten wäre. Diese Aussagen sind zwar nicht garantiert. Wenn man so etwas bei zwei, drei Versicherungen macht, bekommt man allerdings einen recht guten Überblick, was möglich ist und was nicht. Da keine Namen angegeben werden, gibt es auch keinerlei Einträge in die Wagnisdatei.
rn

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